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Tempo 30-Schilder -Irreführung-
Kategorie: Verkehrsgefährdung
ID: 314867
Status: angenommen (rot).
Anmerkung:
Derzeit liegen keine Anmerkungen vor.
Hier können Sie uns mitteilen, wo Sie ein Infrastrukturproblem entdeckt haben: gefährliche Schlaglöcher zum Beispiel oder wilde Mülldeponien, unnötige Barrieren für ältere oder behinderte Menschen.
Es gibt aktuell 237 Hinweise für Eisenhüttenstadt.
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Kategorie: Verkehrsgefährdung
ID: 314867
Status: angenommen (rot).
Anmerkung:
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Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 314754
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz öffentlicher Grünflächen gilt nach wie vor und hat Regelungen zum Schutz aller öffentlich zugänglichen Grünflächen im Stadtgebiet zum Inhalt.
Das Befahren, Halten und Parken auf öffentlich zugänglichen Grünflächen ist nicht zulässig und stellt dementsprechend eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend der Ordnungsbehördlichen Verordnung mit einem Verwarngeld geahndet werden kann.
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Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 314537
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Eisenhüttenstadt
Wilhelmstraße Auswahl...undefined
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis! In Abstimmung mit den Wohnungsunternehmen im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft "Spielplatzentwicklung" stellen diese wohnumfeldnah Kleinkindspielplätze für Ihre Mieter zur Verfügung, während die Stadt zentralere Spiel- und Bolzplätze hauptsächlich für größere Kinder und Jugendliche unterhält (z. B. Friedrich-List-Str., Diesterwegring, Insel, Skateranlage etc.). Eine Übersicht sowie umfangreiche Informationen und einen Steckbrief zu deren Lage, Ausstattung, Unterhaltungspflichtigem etc. inkl. Fotos über alle Spiel- und Bolzplätze der Stadt sowie der Wohnungsunternehmen finden Sie auf der Homepage der Stadt / "Stadt und Verwaltung" / "Zum Spielplatzkataster". Da jedoch z. B. im Kleinsiedlungsbereich Fürstenberg (Altstadt) naturgemäß die Wohnungsunternehmen nicht vertreten sind, plant die Stadt derzeit die (Wieder-) Errichtung eines Spielplatzes in Fürstenberg vor allem für kleinere Kinder im Bereich zwischen der Frankfurter und der Kastanienstraße, giebelseitig der Sporthalle. Nach einem entsprechenden Findungsprozess unter Beteiligung der Fürstenberger Bürger wurde dieser Standort favorisiert. Ein entscheidender Vorteil dieses Standortes ist die Förderfähigkeit im Rahmen des Förderprogramms "Sanierung Fürstenberg". Für die größeren Kinder besteht derzeit bereits die Möglichkeit, den Spielplatz in der Gubener Straße an der Grundschule "Johann Wolfgang von Goethe" zu nutzen. Dieser Spielplatz kann unter der Betreuung und Organisation des Vereines "Wi-Wa-Wunderland" e.V. auch außerhalb der Schulzeiten genutzt werden.
Der Sportplatz in der Eisenbahnstraße wurde mit Fördermitteln als reiner Sportplatz errichtet. Da die Bindefrist bis 2027 läuft, ist hier kein teilweiser Umbau zum Spielplatz möglich. Im Übrigen wird der Platz regelmäßig für Schul- und Vereinssport genutzt.
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Kategorie: Verkehrsgefährdung
ID: 314520
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es muss leider festgestellt werden, dass in den letzten Jahren vermehrt Absenkungen in den Pflasterstraßen auf Grund der immer größeren Belastungen durch LKW- Verkehr entstehen. Da großflächige Reparaturen oder gar grundhafte Sanierungen in diesen Straßenbereichen gegenwärtig nicht möglich sind, können nur Bodenwellen, die eine Gefahr im Sinne der Verkehrssicherungspflicht darstellen, in Stand gesetzt werden. Ihr Hinweis wird jedoch zum Anlass genommen, die genannten Bereiche, zusätzlich zur turnusmäßigen Straßenkontrolle, bezüglich eventuell vorhandener Gefahrenstellen zu begutachten und gegebenenfalls eine Reparatur zu veranlassen.
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Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 314495
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis! Nach der Beendigung des Pachtverhältnisses für das Gelände der ehemaligen Gärtnerei im Neuzeller Landweg konnte bisher kein Nachfolger für die Bewirtschaftung der Fläche gefunden werden. Derzeit gibt es jedoch einen Interessenten, der das Grundstück für gärtnerische Zwecke pachten möchte. Dazu findet in der nächsten Woche ein Besichtigungstermin statt. Sofern in der Folge ein Vertrag zeitnah abgeschlossen werden kann, ist durch die Bewirtschaftung das Problem des „Verwilderns" gelöst. Sollte ein Vertrag nicht zustande kommen, wird die Stadt nach einer anderweitigen Lösung suchen.