Maerker-Nutzungsbedingungen und Hinweise zum Datenschutz
Nutzungsbedingungen und Hinweise zum Datenschutz
Alle Meldungen werden vor ihrer Veröffentlichung durch die Redakteure der jeweiligen kommunalen Verwaltung im Hinblick auf folgende Kriterien bewertet:
Die Maerker Plattform dient ausschließlich dazu, Probleme der Infrastruktur in den Kommunen anzuzeigen; Hinweise, die keine Infrastrukturprobleme beinhalten, werden deshalb nicht veröffentlicht.
Meldungen oder Fotos, die personenbezogene Daten enthalten, werden nicht freigegeben. Bei personenbezogenen Daten handelt es sich nach § 3 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) um Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Auch auf Fotos erkennbare Kfz-Kennzeichen sind etwa - als sachlich einer Person zuzuordnende Einzelangabe - personenbezogene Daten und können deshalb nicht veröffentlicht werden. Auch Angaben zu Grundstücken können als personenbezogene Daten schutzwürdig sein; insoweit wird durch die Redakteure das Interesse der betreffenden Person an dem Schutz ihrer Persönlichkeit mit dem Interesse der Allgemeinheit an der Kenntnis des Infrastrukturproblems abgewogen. Gegebenenfalls wird die Kommune Ihrem Hinweis nachgehen, ohne ihn auf Maerker zu veröffentlichen.
Den Redakteuren der Kommunen bleibt es vorbehalten, Texthinweise inhaltlich zu bearbeiten und zu kürzen.
Hinweis zum Datenschutz
Ihre Kontaktdaten sowie Ihr Anliegen werden an die zur Bearbeitung zuständige Stelle innerhalb der jeweiligen kommunalen Verwaltung weitergeleitet. An andere Stellen, wie etwa dem Landesbetrieb Straßenwesen, Müllentsorger oder Wasserwerke werden diese Daten nur dann weitergeleitet, wenn dies zur Beseitigung des von Ihnen benannten Problems erforderlich ist.
Vandalismus, Sachbeschädigung und Graffiti können auch Straftaten darstellen, welche durch die Polizei bearbeitet werden müssen. Hinweise auf entsprechende Ereignisse können deshalb vom Redakteur der Kommune an die Polizei Brandenburg weitergeleitet werden.
Nutzungsrecht
Für die eingereichten Fotos wird den an Maerker beteiligten Verwaltungen das einfache Nutzungsrecht auch über den konkreten Hinweis hinaus eingeräumt. Das bedeutet, die Fotos dürfen beispielsweise in Pressemitteilungen oder Vorträgen verwendet und ins Internet gestellt werden. Veröffentlichungen werden nicht honoriert.
zurück