Anmerkung:
02.05.2022 Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) genehmigt und beaufsichtigt alle Flugplätze in Berlin und Brandenburg, mit Ausnahme des Verkehrsflughafens BER. In Deutschland herrscht Flugplatzzwang. Von Ausnahmen abgesehen dürfen Luftfahrzeuge nur auf genehmigten Flugplätzen starten und landen.
Es gibt folgende Arten von Flugplätzen:
• Verkehrsflughäfen und Sonderflughäfen
• Verkehrslandeplätze und Sonderlandeplätze
• Segelfluggelände
Gegenstand der Genehmigung eines Flugplatzes nach § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) bzw. einer unter Umständen zusätzlich erforderlichen Planfeststellung bzw. Plangenehmigung sind sowohl die Errichtung oder wesentliche Änderung der Flugplatzanlage sowie die Regelungen zum Betrieb des Flugplatzes.
Informationen zu den derzeit in Berlin und Brandenburg genehmigten Flugplätzen sowie nähere Einzelheiten zum Inhalt, den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf von Flugplatzgenehmigungen finden Sie in den zum Download bereitgestellten Dokumenten.
Übersicht der genehmigten Flugplätze im Land Brandenburg:
(
https://lbv.brandenburg.de/luft_gelaende.htm)
- Sonderlandeplatz Falkenberg-Lönnewitz (weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
https://lbv.brandenburg.de/923.htm