Maerker Falkenberg/Elster


Es gibt aktuell 51 Hinweise für Falkenberg/Elster.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


[zurück1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9  [weiter]

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Strassenlaternen

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 236963
Status: in Arbeit (gelb).

In unserer Straße sind immer noch 4 Laternen kaputt. Die erste Meldung habe ich Anfang November gemacht. Die halbe Straße ist dunkel, das ist eine Zumutung. Es kommen/ gehen Fahrgäste vom/ zum Bahnhof, zumal es schon zeitig dunkel wird. Ein Kabelschaden kann es nicht sein, es leuchten beide Strassenseiten nicht. MfG

Falkenberg
Friedrich-Engels-Straße 21
Karte anzeigen (Popup)

01.02.2023, 10:30 Uhr

 

 Anmerkung:


01.02.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet.

Es handelt sich um einen Kabelschaden, allerdings kann dieser bei der derzeitigen Witterung nicht behoben werden. Der Elektriker hat den Auftrag seit längerem und sobald das Wetter passt, wird der Schaden behoben.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Abfall

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 236958
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Nach dem ersten Eisenbahnerhaus links vom Bahnhof kommend, liegt immer noch der Müll da, es ist inzwischen noch ein Beutel mit leeren Katzefutterdosen dazu gekommen. Gemeldet hatte ich es schon am 29.12. 22 Mit freundlichen Grüssen

Falkenberg
Friedrich-Engels-Straße
Karte anzeigen (Popup)

01.02.2023, 10:21 Uhr

 

 Anmerkung:


01.02.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde zur Prüfung und Bearbeitung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet.

06.02.2023 Bei einer Kontrolle machte sich das Ordnungsamt vor Ort ein Bild. Das ernüchternde Ergebnis: Da es sich um ein Privatgrundstück handelt, ist es schwierig, etwas zu erwirken.

Solange die Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt wird, ist man auf seinem Grundstück weder verpflichtet, Bäume zu schneiden, die Hecken zu stutzen noch irgendwelche Gegenstände aufzuräumen.

Zentrale Aufgabe des Ordnungsamts ist das Einhalten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, um die allgemeine Gefahrenabwehr aufrechtzuerhalten. In diesem Fall geht keine Gefahr vom Grundstück aus, so dass dem Ordnungsamt die Hände gebunden sind.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Illegale Reifenentsorgung

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 236842
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Schwarzer Weg Richtung Kiebitz auf der rechten Seite, meinte jemand seine Reifen ablegen zu müssen.


Torgauer Straße 37
Karte anzeigen (Popup)

31.01.2023, 09:32 Uhr

Foto: Illegale Reifenentsorgung

 

 Anmerkung:


31.01.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.

17.02.2023 Die Reifen werden vom Bauhof beräumt.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Gefahr durch große Schlaglöcher

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 236023
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Zustand der unbefestigten Strasse ist sehr katastrophal, große Schlaglöcher, keine Ausweichmöglichkeiten, schlammiger Weg spritzt gegen Grundstück und Haus, Autos rasen zum Teil durch, kein 30 Schild laut Vorgabe an der Einfahrt zur Krummen Trift, bitte um Prüfung zeitnah

Falkenberg
Krumme Trift
Karte anzeigen (Popup)

22.01.2023, 16:45 Uhr

 

 Anmerkung:


23.01.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.

24.01.2023 Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bestand bisher in der Krummen Trift nicht. Ein Antrag seitens des Ordnungsamtes zur Aufstellung eines solchen Verkehrszeichens würde durch das Straßenverkehrsamt abgelehnt werden.

Nach § 45 Abs. 9 StVO dürfen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur dort angeordnet werden, wo eine Gefahrenlage besteht […], die das allgemeine Risiko der Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Dabei sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo sie aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich sind.

In Ihrem Fall wären die Voraussetzungen zur Aufstellung des Verkehrszeichens durch den geringen, abgeschlossenen Nutzerkreis (Anlieger der Wohn- und Wochenendgrundstücke) nicht erfüllt.

Die Information zu den Schlaglöchern wurde an den Bauhof weitergeleitet. Derzeit ist es auf Grund der Witterung (Nässe) noch nicht möglich diese Straßenschäden zu beheben. Das wiederkehrende Auftreten von Straßenschäden bei unbefestigten Straßen ist leider nicht vermeidbar. Dennoch wird die Krumme Trift mindestens einmal jährlich glatt geschoben und ggf. werden auch ein weiteres Mal im Jahr größere Schlaglöcher wieder aufgefüllt. Die Beseitigung der aktuellen Straßenschäden ist witterungsabhängig für das Frühjahr 2023 vorgesehen.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Winterdienst = 0

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 235936
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Winterdienstgebühren verdreifacht aber keine Leistung. Wie jedes Jahr werden z.B. die Oststraße und die Straße oberer Güterbahnhof komplett ignoriert. Ja es gibt wichtige und „weniger wichtige“ Straßen aber wenn am zweiten Tag nach Ende des Schneefalls immer noch nichts passiert ist, ist es traurig. Vllt muss man sich erst die Knochen brechen und klagen bis etwas passiert. Schade.


Oststraße
Karte anzeigen (Popup)

21.01.2023, 15:06 Uhr

 

 Anmerkung:


23.01.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.

24.01.2024 Winterdienst! Was muss die Stadt bzw. Gemeinde was muss sie nicht? Jedes Jahr werden die Verwaltung und der Winterdienst im Winter mit Beschwerden über die Art und Weise wie geräumt und gestreut wird überhäuft. Da es in diesem Zusammenhang immer wieder heißt „… die Gemeinde muss…“ und „… die Gemeinde ist verpflichtet …“ möchten wir an dieser Stelle einmal darstellen, was die Gemeinde muss und zu was sie verpflichtet ist. Dabei werden Sie feststellen, dass ca. 80 % der Winterdienstleistungen der Gemeinde rein freiwillig sind und Beschwerden darüber alles andere als angebracht sind.

Streu- und Räumpflichten der Kommunen bestehen nur in den Grenzen des Zumutbaren. Die Reihenfolge, in der einzelne Straßenzüge gestreut werden, dürfen Städte und Gemeinden nach Verkehrsbedeutung und Verkehrsaufkommen bestimmen.

Städte sind zwar grundsätzlich räum- und streupflichtig, aber die Winterpflichten bestehen jedoch nicht uneingeschränkt, sondern nur im Rahmen des Zumutbaren. Eine zum Winterdienst verpflichtete Kommune kann gar nicht alle Straßenzüge gleichzeitig räumen. Sie muss zwangsläufig eine bestimmte Reihenfolge festlegen. Das hat die Stadt in ihrem Streuplan getan. Die getroffene Einteilung ist überdies an sachgerechten Kriterien ausgerichtet: Innerhalb aller gefährlichen und verkehrswichtigen Straßen differenziert die Stadt noch einmal nach deren Verkehrsbedeutung und ihrem Verkehrsaufkommen. Man kann der Stadt daher nicht zum Vorwurf machen, dass sie ihrer Räumpflicht nicht nachkommt bzw. diese mangelhaft ist.

 

[zurück1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9  [weiter]