Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ihr Hinweis wurde an den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg und an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark weitergeleitet.
Die Stadt Beelitz ist nicht berechtigt dort einen Fußgängerüberweg zu errichten.
Antwort der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark: Der Maerker-Hinweis wird als Antrag erfasst und geprüft. Sobald alle erforderlichen Stellungnahmen vorliegen, komme ich unaufgefordert auf diese Angelegenheit zurück. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Antwort der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark: In o.g. Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass am 26.08.2024 gegenüber dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, zuständiger Straßenbaulastträger, die verkehrsrechtliche Anordnung erlassen wurde, aufgrund der fehlenden Querungshilfe und zur sicheren Querung zum Ärztehaus in Beelitz, B 246 Trebbiner Straße, ab Ortseingang bis kurz hinter der Zufahrt zum LAGA-Parkplatz (Abschn. 794, km 0,28) für beide Fahrtrichtungen die VZ 274-30 StVO aufzustellen. Ein Fußgängerüberweg ist nicht genehmigungsfähig.