Anmerkung:
05.10.2020
Vielen Dank für Ihren Hinweis, dieser wurde an die Fachabteilung weitergeleitet.
07.10.2020
Die Berliner Straße ist Teil der innerstädtischen Tempo-30 Zone.
Durch den Neubau in den Jahren 2017 und 2018 wurde die Berliner Straße fußgängerfreundlich und mit zahlreich vorhandenen Fußgängerquerungen umgebaut.
Dadurch soll zum einen die real gefahrene Geschwindigkeit reduziert und zum anderen die Vorfahrtsreglung „rechts vor links“ unterstichen werden. Durch die „rechts vor links“ Vorfahrtsregelung sind die Verkehrsteilnehmer gezwungen mit mäßiger Geschwindigkeit an den Knotenpunkt heranfahren und gegebenenfalls anzuhalten, um den Vorfahrtsberechtigten die Vorfahrt zu gewähren.
Die vorhandenen Fußgängerquerungen, die reduzierte Geschwindigkeit sowie die „rechts vor links“ Vorfahrtsregelung ermöglichen eine vereinfachte Querung der Fahrbahn. Gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) werden Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen aufgrund der im Vorsatz genannten Gründe von den genehmigenden Behörden als entbehrlich gesehen.
Der von Ihnen beschriebene Kreisverkehr in der Brandenburger Straße / Saarlandstraße / Eppelborner Eck ist ebenfalls Teil einer Tempo 30-Zone. An diesem Kreisverkehr sind an jeder Zu- und Ausfahrt Fußgängerüberwege markiert worden.
Angeordnet wurden diese Fußgängerüberwege im Jahre 2010 auf Antrag der Polizei und der Unfallkommission des Landkreises Elbe-Elster. Da es auf den beiden Kreisverkehren in der Brandenburger Straße zu mehreren Unfällen kam, ordnete die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Elbe-Elster die Markierung von Fußgängerüberwegen an allen Zu- und Ausfahrten der Kreisverkehre an. Des Weiteren haben die Regelwerke „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt)“ und „Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA)“ ebenfalls einheitliche Aussagen zur Führung des Fußgängerverkehrs an kleinen Kreisverkehren. Demnach sollen aus Gründen der Einheitlichkeit, Erkennbarkeit und Begreifbarkeit der Querungssituation sowohl für Fußgänger als auch für Fahrzeugführer in allen Zu – und Ausfahrten von kleinen Kreisverkehren Fußgängerüberwege vorgesehen werden.
Um diese Einheitlichkeit an Kreisverkehren mit hoher Fußgängerfrequentierung in Finsterwalde zu gewährleiten, wurden ebenfalls Fußgängerüberwege an den Kreisverkehren Langer Damm / Rue de Montataire / Salaspils Iela und Sonnewalder Straße / Berliner Straße / Bahnhofstraße / Forststraße installiert.