Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
schlecht einsehbare Ausfahrt am Sängerstadtcenter
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 145530
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
21.09.2020
Vielen Dank für Ihren Hinweis, dieser wurde an die Fachabteilung weitergeleitet.
16.11.2020
Es ist unumstritten, dass die von Ihnen beschriebene Situation an der Ausfahrt vom Sängerstadtcenter auf Grund des vorhandenen Radweges und der parkenden Fahrzeuge in der Brandenburger Straße eine besondere Vor- und Umsicht verlangt. Diese Situation ist jedoch auch an anderen Ausfahrten und Kreuzungen im Stadtgebiet gegeben.
Ihr Vorschlag zur Stellung eines Verkehrsspiegels in diesem Bereich wurde seitens des Straßenbaulastträgers und der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Finsterwalde entsprechend geprüft.
Grundsätzlich gilt bei Ein- und Ausfahrten § 10 der StVO. Danach hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist, erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Ein Verkehrsspiegel ist gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Verkehrseinrichtung. Dieser ist lediglich ein Hilfsmittel, welches im Einzelfall aufgrund örtlicher Verhältnisse zur besseren Sicht und Orientierung der Verkehrsteilnehmenden dienen kann. Die grundsätzliche Sorgfaltspflicht gilt weiterhin. Er soll dem Wartepflichtigen das Hineintasten in eine Kreuzung oder einen Einmündungsbereich erleichtern, befreit ihn jedoch nicht davon, sich unmittelbar vor der Einfahrt in die Vorfahrtsstraße über die Verkehrslage zu orientieren. Hineintasten bedeutet, zentimeterweise, langsamer als Schrittgeschwindigkeit zu fahren und jederzeit bremsbereit zu sein.
Zudem muss die Aufstellung eines Verkehrsspiegels durch spezifische Situationen, Orts- und Verkehrslagen sowie Ereignisse veranlasst sein, die ein besonderes, lokal konkretes Gefährdungspotential für die in § 45 StVO geschützten Güter und Interessen begründen. Diese Gefahrenlage ist hier grundsätzlich nicht zu erkennen. Dieser Bereich weist auch keine erhöhte polizeiliche Unfallstatistik auf.
Gleichzeitig haben sich auf Grund zahlreicher anderer Faktoren Verkehrsspiegel nicht als optimale Verbesserung bei unübersichtlichen Verkehrssituationen herausgestellt. So sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmer blenden. Ein weiterer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergegeben wird und es dadurch zu Fehleinschätzungen durch den Verkehrsteilnehmer führt. Folglich wird eine falsche Sicherheit vorgetäuscht. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmer können anhand des Spiegelbildes nicht genau eingeschätzt werden. Gleichzeitig kann das Spiegelbild nie den kompletten Verkehrsraum abdecken, so dass gefährliche tote Winkel entstehen.
Nach Abwägung aller rechtlichen, örtlichen und verkehrlichen Faktoren wird eingeschätzt, dass die Anbringung eines Verkehrsspiegels am beantragten Standort nicht zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit führen würde. Damit wird auf die Nachrüstung eines Verkehrsspiegels im benannten Bereich verzichtet.