Anmerkung:
24.08.2020
Vielen Dank für Ihren Hinweis, dieser wurde an die Fachabteilung weitergeleitet.
31.08.2020
An die Errichtung von Fußgängerüberwegen sind viele Voraussetzungen gebunden, die in mehreren Vorschriften verankert sind.
In einer Tempo 30 Zone wie in unserer Innenstadt werden Fußgängerüberwege von den genehmigenden Behörden als entbehrlich gesehen.
Die Stadt Finsterwalde hat in den zurückliegenden Jahren versucht einen Fußgängerüberweg durch die zuständige Behörde genehmigt zu bekommen. Leider ohne Erfolg.
Daher wurde bei dem Ausbau der Berliner Straße darauf geachtet, das Querungsstellen baulich hervorgehoben werden und der Straßenzug durch die ständigen Verschwenkungen nur langsam durchfahren werden kann.
Leider hindern auch diese Maßnahme einzelne Verkehrsteilnehmer nicht, an den von Ihnen beschriebenen Verantwortungslosigkeiten.