Fußweg Schneeräumung
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
281617
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Hier steht ein privater Eigentümer in der Pflicht den Winterdienst / die Reinigung des Gehweges auszuführen (Anliegerpflicht). Im Falle der Nichtausübung dieser, haftet der Anlieger für daraus entstehende Schäden.
Der Anlieger wird aufgefordert, in Zukunft seiner Anliegerpflicht entsprechend nachzukommen.
Ihr Maerker-Team im Rathaus Forst (Lausitz)