Anmerkung:
29.01.2018 Die Templiner Straße ist eine Anliegerstraße.
Die grundhaft ausgebaute Templiner Straße geht ab letzte Wohnbebauung, Richtung Gemarkung Templin, in einem unbefestigten
Feld- und Waldweg ( ca. 300m) über. Dieser Abschnitt wird überwiegend zur Befahrung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen genutzt.
Dadurch wird dieser Weg in der feuchten Jahreszeit aufgeweicht und führt zu Einschränkungen in der Befahrung und Begehung.
Aus Kostengründen wurde dieser Abschnitt von 300m nicht mit ausgebaut. Die Ausbaubeiträge für die Anwohner sollten bezahlbar bleiben.
Da dieser zeitweise Zustand nur zur kleinen Einschränkungen in der Nutzung führt, ist kein Handlungsbedarf erforderlich.
29.01.2018 Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ihr Anliegen wurde entgegengenommen und befindet sich in Bearbeitung beim zuständigen Fachamt.
Ihre Maerker Redaktion.