Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Belegung Öffentlicher Parkraum durch Anhänger
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
240350
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Moralisch würde das Ordnungsamt dem zustimmen. Gesetzlich darf ein Zugelassener Anhänger genauso auf der Straße stehen wie ein zugelassener PKW. Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das heißt das Ordnungsamt muss zweifelsfrei Nachweisen das der Anhänger nicht bewegt wurde. Das ist sehr schwer jedoch nicht unmöglich.
Ihr Maerker-Team