Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
1.Ihr Anliegen wurde weitergeleitet.
2.Die Problematik ist dem Ordnungsamt bekannt. Der Außendienst ist angewiesen, diese Ordnungswidrigkeiten aufzunehmen und vor Ort Kontrollen durchzuführen. Bei dieser Problematik sind wir auch auf die Mithilfe der Bürger angewiesen, um die Hundebesitzer auf „frischer Tat“ zu ertappen.
Um ein Verfahren einleiten zu können, werden beweiskräftige Zeugenaussagen benötigt. Eine ordnungsgemäße schriftliche Anzeige mit gerichtsfesten Beweisen können an den Fachdienst Melde- und Ordnungswesen gerichtet werden. Unter anderem muss die Anzeige den Tatort, wo die Hinterlassenschaft ist sowie die Tatzeit enthalten, Zeugen sowie den Verursacher bzw. Hundehalter und entsprechende Beweismittel z.B. Fotos.
Ihre Maerker-Redaktion