L88
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
306538
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
12.07.24 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet.
15.07.24 Rückmeldung vom Ordnungsamt: "Die Straßenverkehrsordnung sowie das Brandenburgische Straßengesetz regeln u.a. auch die Zuständigkeiten von Behörden. Im Bereich des fließenden Verkehrs ist für die Durchsetzung der Vorschriften die Polizei zuständig. Daher werden wir Ihre Informationen an diese weiterleiten, mit der Bitte um mehr Kontrollen in diesem Bereich."
Ihre Maerker-Redaktion