Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Abgestelltes Fahrzeug
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
237296
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Grundsätzlich existiert weder in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) noch in anderen verkehrsrechtlichen Vorschriften eine Definition zum Dauerparken, sodass ein konkreter Zeitraum für ein dauerhaft abgestelltes Kraftfahrzeug gesetzlich nicht festgelegt ist. Demnach ist es generell zulässig, ein angemeldetes Kraftfahrzeug, dessen Gesamtmasse höchstens 7,5 t beträgt, über einen längeren Zeitraum auf einem Parkplatz bzw. am Straßenrand zu parken, sofern kein Verkehrszeichen existiert, das die Parkzeit beschränkt.
Nach § 12 Abs. 3b StVO darf lediglich ein Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.