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Geschwindigkeit
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID:
261904
Status: erledigt (grün).
inwieweit ist es möglich in Schlabendorf eine 30 kmh Zone einzurichten?
Auch wenn nur von 6 bis 8 Uhr oder so?
Die Hauptstraße ist in dieser Zeit noch so viel mehr befahren als am Rest des Tages. Lkw, Traktoren und PKW.
Man kann kaum Türen und Fenster offen lassen und Kinder gibt's ja auch noch.
Anmerkung:
30.08.2023 - 15:33 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Sachverhalt wird an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
31.08.2023 - 08:11 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
wir gehen davon aus, dass Sie eine Geschwindigkeitsreduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit meinen, da Tempo 30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen nicht zulässig sind. Zudem handelt es sich um eine Landesstraße. Da die Stadt Luckau nicht Straßenbaulastträger ist und auch keine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anordnen kann, wurde Ihr Anliegen an den Landkreis Dahme-Spreewald sowie an den Landesbetrieb Straßenwesen übergeben.
gez. T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau
Zwischeninformation: 04.09.2023 - 10:28 Uhr -
Geschwindigkeitsbeschränkungen werden generell auf Antrag geprüft. Dieser Antrag muss bei den zuständigen Straßenverkehrsämtern
(Untere Straßenverkehrsbehörde) der Kreise gestellt werden.
Der Landesbetrieb Straßenwesen wird dann zu solch einem Antrag angehört und gibt ein Votum ab.
Die Entscheidung, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt wird, trifft die Straßenverkehrsbehörde.
gez. D. Lorenz
Stellvertretung Presse
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
04.09.2023 - 15:28 Uhr -
Die verkehrliche Situation in Schlabendorf (L 52) wurde bereits im Jahr 2022 umfassend geprüft. Gemäß Straßenverkehrsordnung ist die Reduzierung der Geschwindigkeit an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Die Unfalllage ist als unauffällig zu bewerten.
Durch den Landesbetrieb Straßenwesen wurde eine Schalltechnische Untersuchung, zur Beurteilung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen unter dem Aspekt der Lärmminderung nach Lärmschutz-Richtlinien-StV, durchgeführt.
Dabei konnte im Untersuchungsbereich an keinem Gebäude eine Überschreitung der Richtwerte im Tag- oder Nachtzeitraum festgestellt werden. Es liegen somit keine Voraussetzungen zur Reduzierung der Geschwindigkeitsreduzierung vor.
gez. Sachbearbeiterin Straßenverkehrsbehörde
Landkreis Dahme-Spreewald
Straßenverkehrsamt