Anmerkung:
Eine Luftmessung ist nur sinnvoll, wenn die Belastung permanent und nicht nur zu Stoßzeiten auftritt sowie dauerhaft ist. Beides ist nicht der Fall, da die Umleitung spätestens am 20.04.2018 beendet wird und die Rückstaubelastung nur in Spitzenzeiten auftritt. Ab dem 20.04.2018 läuft der Verkehr wieder über die Ortsumgehung.
Im Fall der Trebbiner Straße besteht derzeit durchaus eine erhöhte Belastung durch den zusätzlichen Verkehr. Leider ist diese jedoch nicht vermeidbar.
Eine Umleitung bedarf der Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollte sie möglichst kurz gehalten werden. Ist dies nicht der Fall sucht sich der Verkehr seinen eigenen Weg und kommt somit unweigerlich auf die jetzt ausgewiesene Umleitungstrecke. Diese war auch bis zur vollständigen Fertigstellung der Ortsumfahrung im Dezember 2013 die kürzeste Strecke.
Dann entsteht die gleiche Verkehrsbelastung nur das für entstehende Schäden am Straßennetz die Stadt und nicht der Betreiber der Umleitung (Landesbetrieb Straßenwesen) zuständig ist. In diesem Falle würde auch nicht die Baustellenampeln gestellt werden was zu einer erheblichen Vergrößerung des Rückstaus in der Trebbiner Straße geführt hätte.
Luftmessungen wurden in Luckenwalde bis vor wenigen Jahren vom Landesumweltamt permanent vorgenommen. Auf Grund von nicht auftretenden Überschreitungen der Grenzwerte wurde die Messstation entfernt. Die Stadt Luckenwalde kann selbst keine Messungen vornehmen.