Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Hundekot
Kategorie: Tiere/Ungeziefer
ID:
239829
Status: erledigt (grün).
27.02.2023, 16:19 Uhr
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
28.02.2023 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
28.02.2023 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Gemäß der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Lübbenau/Spreewald §18 Abs. 1 dürfen Hunde und Katzen Straßen und Anlagen nicht verunreinigen. Der Halter oder eine sonst verantwortliche Person sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet.
Um ordnungsrechtliche Maßnahmen einleiten zu können, muss dem Verursacher der Ordnungswidrigkeit zweifelsfrei nachgewiesen werden, diese begangen zu haben. Dazu wäre es beispielsweise notwendig, den Verursacher auf frischer Tat zu ertappen.