Rasenmäher
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID:
292061
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
02.04.2024 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
03.04.2024 - Anonyme Anzeigen, ohne explizite Benennung des Verursachers, sowie des Zeugens können nicht bearbeitet werden, hierfür ist das Maerker-Portal auch nicht vorgesehen.
Grundsätzlich ist mitzuteilen, das Rasenmäher nach §7 der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes werktags zwischen 20 Uhr bis 07 Uhr und an Sonn-und Feiertagen ganztägig nicht genutzt werden dürfen. Das heißt wiederum, dass Rasenmäher an Werktagen zwischen 07 Uhr bis 20 Uhr genutzt werden dürfen, eine gesetzliche Mittagsruhe gibt es seit der Wiedervereinigung nicht mehr.