Anmerkung:
23.10.2022 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet.
26.10.2022 Die meisten Hundebesitzer tun alles für ihre Lieblinge und verhalten sich rücksichtsvoll, indem sie die “Hinterlassenschaften” ihres Tieres beseitigen. Dennoch gibt es leider auch viele Hundehalter, die sich trotz der Verpflichtung zur unverzüglichen Beseitigung des Hundekots nicht an die rechtlichen Regelungen halten. Daher wenden sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger an das Ordnungsamt und klagen über Hundekot auf Straßen, Gehwegen, Kinderspielplätzen, in Grünanlagen und auf Liegewiesen. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern birgt auch gesundheitliche Gefahren für andere Tiere und die Menschen.
Hier sind die Mitarbeiter*innen auf die Bürgermithilfe angewiesen. Auch eine permanente Überwachung ist nicht möglich. Versuchen könnte man aber die „Tatzeiten“ etwas näher einzugrenzen und so Schritt für Schritt dem „Täter“ näher zu kommen bis man diesen erwischt. Am besten wäre es, uns den Namen des Verursachers, welcher manchmal bekannt ist, zu benennen. Dann können Sie dies den Mitarbeiter*innen des Amtes für Ordnung und Recht mitteilen, die sich der Sache annehmen. Denn wer die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht unverzüglich beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit! Dafür kann von den Ordnungsämtern ein Verwarnungsgeld oder sogar ein höheres Bußgeld erhoben werden.
Die Erfahrungen der Ordnungsämter haben gezeigt, dass der Verschmutzung des öffentlichen Raums nicht allein mit der Ahndung von Verstößen durch Verwarnungs- oder Bußgeldern begegnet werden kann. Hier ist gleichwohl ein gemeinsames Engagement und gegenseitige Rücksichtnahme in der Gesellschaft gefragt. In erster Linie kann jedoch jeder Hundehalter selbst dazu beitragen, dass Mensch und Hund auch in einer Stadt gut miteinander leben können.