Anmerkung:
Vielen Dank, Ihr Hinweis wurde an den zuständigen Landkreis OPR weitergegeben. Der LK OPR teilte am 09.08. mit: Die Anzeige der Stadt Neuruppin zum VW Transporter in der Wulffenstraße in Neuruppin ist bei der unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises OPR eingegangen und befindet sich in Bearbeitung.
Mit dem Roten Punkt am Kraftfahrzeug wurde seitens der Stadt Neuruppin dem Halter mitgeteilt, dass er sein Kraftfahrzeug bis zum Ablauf des 14.07.2023 aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen hat. Da der Halter sein Kraftfahrzeug nicht entfernte, handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug dann ab dem 15.07.2023 um Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Damit wird als zuständige Behörde für Abfälle die untere Abfallwirtschaftsbehörde tätig.
Anhand des entwerteten Kennzeichens konnte ein Halter ermittelt werden. Der Halter wurde im Rahmen des Anhörungsverfahrens angeschrieben, dieser hat sich jedoch nicht zum Sachverhalt geäußert. Daraufhin hat die untere Abfallwirtschaftsbehörde am 07.08.2023 eine Beseitigungsanordnung erlassen. Mit dieser Anordnung wird der Halter nun aufgefordert, sein Altfahrzeug aus dem öffentlichen Verkehrsraum bis zum 08.09.2023 zu entfernen. Sollte der Halter dieser Anordnung in der gesetzten Frist nicht nachkommen, wird der VW Transporter dann im Rahmen der Ersatzvornahme zeitnah entsorgt.
Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 253071.