Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben ihn an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Damit ein kombinierter Geh-/Radweg angeordnet werden kann, muss der Weg durchgehend mindestens eine Breite von 2,50 m haben. Das war jedoch aufgrund der zur Verfügung stehenden schmalen Verkehrsfläche leider nicht möglich. Der Gehweg entlang der Bahnhofstraße (L 30) wurde in einer Breite von 2 m gebaut; der Verbindungsweg westlich neben dem Grundstück Nr. 1 konnte nur in einer Breite von 1 m befestigt werden und nördlich dieses Eckhauses wurde eine Mischverkehrsfläche (die auch als Zufahrt zu dem Grundstück dient) in einer Breite von 3 m hergestellt. Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen jedoch gemäß der StVO mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde