Laub nicht geräumt
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
290026
Status: erledigt (grün).
Spremberg
Senftenberger Straße Auswahl Hausnummerundefined
17.03.2024, 12:32 Uhr
Anmerkung:
18.03.2024: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Den Maerker-Eintrag geben wir weiter zur Bearbeitung.
22.03.2024: Die Reinigung der Geh- und Radwege wird gemäß § 2 Absatz 1 Straßenreinigungssatzung den Eigentümern der durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Bestandteil der Reinigung sind auch die dazu gehörigen Randstreifen in einer Breite bis zu 5 Meter von der Fahrbahnkante in Richtung Grundstück. Randstreifen sind Nebenflächen zwischen Grundstück und Geh- und Radweg sowie die Sicherheits- und Schutzstreifen zwischen Geh- und Radweg und Fahrbahn, insbesondere Rasenflächen oder vergleichbarer Aufwuchs sowie unbefestigte Flächen.
Im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke wird der Betriebshof die Laubberäumung auf dem Straßenbegleitgrün einplanen, im Bereich der Anliegergrundstücke sind die Eigentümer, wie bereits geschildert, zuständig.
15.04.2024: Der Sachverhalt ist erledigt.