Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Beim Gemeindezentrum Thyrow handelt es sich nicht um einen öffentlichen Bereich. Unbefugten ist das Betreten nicht gestattet und das Befahren erst recht nicht. Sofern Nutzern das Betreten/Befahren des Hofes gewährt wird, haben diese die Örtlichkeiten zu berücksichtigen.
Des Weiteren ist „etwas Zement darunter“ aus physikalischen Gründen sinnfrei, da das temperaturbedingte Arbeiten der Materialien (Pflaster / Beton / Metall) und der geringen Dicke des Betons innerhalb kürzester Zeit immer wieder zum Reißen des Betons führen würden. Die Stolpergefahr im Gehwegbereich, die von diesen losen Betonteilen ausgehen würde, ist ungleich höher.
Der Ruheklotz bleibt wie er ist.