Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Bezugnehmend auf den Maerker ID:261275 vom 26.08.2023 in gleicher Angelegenheit, wurde der Landkreis Oberspreewald-Lausitz von der Situation in Kenntnis gesetzt.
Dieser hatte vor Ort eine Kontrolle durchgeführt.
Hier noch einmal die Rückmeldung vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Bau- und Hauptamt | Kreisstraßenbau und -unterhaltung:
• Die Sichtverhältnisse sind durch die neue Grundstückseinfriedung zwar zweifelsfrei beeinträchtigt, jedoch ist ein Linksabbiegen an der Stelle gefahrenlos möglich, es muss allerdings langsam bis zum Kurvenscheitel gefahren werden, um die Straße einsehen zu können.
• Vormals, bei freier Sicht, war diese Verlangsamung des Tempos nicht erforderlich; die Verkehrsteilnehmer müssen sich nunmehr auf die neue Situation einstellen.
• Eine ähnliche Situation ergibt sich übrigens auch, wenn man nicht der K6623 folgend in Richtung Bahnübergang abbiegt, sondern die Tornitzer Lindenstraße nach Westen gerade aus weiterfahren möchte; auch hier muss man langsam so weit vorfahren, bis man die abbiegende Hauptstraße einsehen kann.
• Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sind aus Sicht des Straßenbaulastträgers nicht erforderlich.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Bau- und Hauptamt | Kreisstraßenbau und -unterhaltung in Senftenberg, Tel: 03573 870-5535