Anmerkung:
03.03.2023 - 08.00 Uhr
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wurde an die zuständigen Abteilungen der Stadt Wildau weitergeleitet.
06.03.2023
Der angesprochene Bereich ist seit fast drei Jahrzehnten als Anliegerstraße gewidmet. Mit der seit 2021 in Kraft getretenen Straßenreinigungssatzung ist diese Straße seit dem 15.11.2021 der Reinigungsklasse 3 zugeordnet, in welcher die Reinigungspflicht für die Straße - hierunter zählt ebenso das Beseitigen von Aufwuchs - den Grundstückseigentümern als Anliegerpflicht übertragen ist.
Auch erstreckt sich die Anliegerpflicht auf den Winterdienst. Deshalb führt die Stadt seit vorbenannten Zeitpunkt dort keine städtisch organisierten winterdienstlichen Behandlungen oder Straßenreinigungen mehr durch.
07.03.2023
Selbiges gilt ebenso für den Abschnitt der Straße des Friedens vom Schluchtweg bis zur Einmündung Jahnstraße.
Wir werden die dazu Reinigungspflichtigen informieren und bitten darüber hinaus, die Reinigungen regelmäßig im satzungsgemäßen Umfang vorzunehmen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Die Maerker-Redaktion der Stadt Wildau