Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ihr Hinweis wurde an den zuständigen Fachbereich der Gemeinde zur Kenntnis weitergeleitet. Folgende Antwort haben wir dazu erhalten:
In der Gemeinde Wustermark ist es ortsüblich, dass der anfallende Schnee von der Fahrbahn als auch vom Gehweg in der Regel durch seitliches Abschieben des in der Räumbreite auf der jeweiligen Straßenseite anfallenden Räumschnees jeweils zum rechten Fahrbahn- bzw. Gehwegrand, d. h. entlang der Grundstücke erfolgt.
Gemäß der Rechtsprechung besteht auch keine Rechtspflicht von der Gemeinde, den an die Seite geschobenen Schnee in einer bestimmten Art und Weise nachträglich zu entfernen.
Der Gemeindebauhof und die Winterdienstunternehmer sind ständig bemüht den Winterdienst ordnungsgemäß durchzuführen.
Die von Ihnen angesprochene Schneeanhäufung bzw. das Verdrängen des Schnees von der Fahrbahn auf dem Gehweg lässt sich jedoch gerade ab bestimmten Schneemengen beim maschinellen Räumen nicht vermeiden.
Trotz dem Bemühen, so effektiv und umsichtig wie möglich zu räumen, sind manche „Beeinträchtigungen“ leider unvermeidbar.
Die Mitarbeiter vom Winterdienst können den Schnee nur schieben, nicht aber auf- und mitnehmen, da der hierfür erforderliche Aufwand gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und nicht zu leisten wäre.