Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Wir haben Ihr Anliegen an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion
Gemeinde Zeuthen
Das Fachamt gibt folgende Info:
Das Verbot, - wie hier - Bäume innerhalb der Vogelschutzzeit zu schneiden, gilt gemäß § 39 Abs. 5 Nummer 2 Buchstabe a-c nicht für Maßnahmen, die im öff. Interesse liegen und behördlich zugelassen sind bzw. der Herstellung der Verkehrssicherheit dienen. Dennoch ist die Gemeinde Zeuthen ebenfalls und selbstverständlich verpflichtet, den Artenschutz zu berücksichtigen. Sollten entsprechende Befunde die Baumarbeiten nicht ermöglichen, werden sie auch nicht ausgeführt.