Maerker
Brandenburg
01.02.
2025
ID 335975
Die Schilder des Fußgängerüberweges am oberen Ende der Masten sind beidseitig verkehrt herum angebaut. Somit kommt es dazu, dass der Überweg nicht korrekt beleuchtet ist und die Autofahrer wartende Passanten zu spät oder gar nicht sehen. Die Beleuchtung fällt links und rechts neben den Überweg und beleuchtet die Straße und nicht den Überweg. Das ist vor allem für jüngere Schulkinder auf dem morgendlichen Schulweg sehr gefährlich.
03.02.2025 - 07:56 Uhr -
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und der Hinweismeldung. Der beschriebene Sachverhalt wird an das Fachamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
12.02.2025 - 11:44 Uhr -
Sehr geehrte Maerker Nutzer/in,
vielen Dank für den Hinweis. Wir haben das Anliegen an die entsprechende Fachfirma weitergeleitet. Hierbei wird in Kürze geprüft, ob die jeweiligen beleuchteten VZ 350 einen symmetrischen oder asymmetrischen Lichtaustritt haben.
Es wird auch die Variante des Verdrehens um 180° geprüft, damit der eigentliche Fußgängerüberweg besser ausgeleuchtet wird.
gez. Dipl.-Ing. (FH) M. K.
Bauamtsleiter
Stadt Luckau
Zwischeninformation: 28.03.2025 - 10:00 Uhr -
Der Hinweis wird kontrolliert, mögliche Veränderungen werden in der nächsten Woche (14. KW 2025) vorgenommen.
gez. M. Krüger
Bauamtsleiter
Stadt Luckau
09.04.2025 - 14:20 Uhr -
Der Bauamtsleiter hat darüber informiert, dass der Hinweis bezüglich - Ausleuchtung Fußgängerüberweg - in der Südpromenade erledigt wurde.
Maerker-Redakteurin
30.01.
2025
ID 335729
Am Freesdorfer Borchelt ,, Rastplatz '' hängen seit ca. 2 Jahren Müllsäcke, es wäre wünschenswert wenn die mal entsorgt werden würden und das auch dort mal ein Abfalleimer hingestellt wird und dieser hin und wieder kontrolliert wird.!!! Dieser Platz ist nicht tourismusfreundlich.., obwohl es am Borchelt so schön ist..!
31.01.2025 - 07:15 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das Fachamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
03.02.2025 - 11:14 Uhr -
Nach Prüfung der Standortbeschreibung kann darüber informiert werden, dass diese neue Sitzgruppe ohne integrierten Papierkorb am Fressdorfer Borchelt platziert und aufgebaut wurde.
Der Umgebungsbereich und die Sitzgruppe befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Luckau.
Diese Hinweismeldung wird zuständigkeitshalber an den Naturpark Niederlausitzer Landrücken weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
29.01.
2025
ID 335481
Wilde Deponie von Gießmannsdorf Richtung Zieckau, hinter der Hochspannungsleitung, rechts im Wald. Koord. (51.8751988, 13.7003287)
29.01.2025 - 11:40 Uhr -
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und der Hinweismeldung. Der beschriebene Sachverhalt wird an das Forstamt Dahme-Spreewald zuständigkeitshalber weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
30.01.2025 - 15:35 Uhr -
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Müll wurde im Forstamt Dahme-Spreewald erfasst und dem KAEV zur Entsorgung übergeben.
gez. B. K.
Funktionsförster 1
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Forstamt Dahme-Spreewald
17.03.2025 - 10:01 Uhr -
Sehr geehrte Damen und Herren,
gleicher Hinweis - siehe ID: 340839 v. 10.03.25 - nach Info vom KAEV wurde der Müll rechts im Wald hinter der Hochspannungsleitung vom OT Gießmannsdorf Richtung Zieckau abgefahren.
gez. B. K.
Funktionsförster 1
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Forstamt Dahme-Spreewald
Lübben
29.01.
2025
ID 335463
Sehr geehrtes Ordnungsamt, die maximale Anzahl der Wahlplakate insbesondere der SPD im Bereich der Stadt Luckau sollte umgehend geprüft werden. Hier hängen unverhältnismäßig mehr als vermutlich genehmigt.
29.01.2025 - 09:20 Uhr -
Ihre Vermutung wird zur Prüfung an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
29.01.2025 - 11:23 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Aktuell gibt es in Bezug auf die Höchstzahl nichts zu beanstanden bzw. Verstöße gegen die Sondernutzungserlaubnis.
Grundsätzlich darf nur unter strengen Voraussetzungen die Anzahl an Wahlplakaten beschränkt oder verboten werden. Beschränkungen der Höchstanzahl sind im Rahmen der Chancengleichheit nur zulässig und auch notwendig, wenn andere Parteien ansonsten nicht die Möglichkeit für eine Plakatierung erhalten würden.
Denn jeder Partei muss die Möglichkeit der Selbstdarstellung und eine notwendige und angemessene Wahlreklame ermöglicht werden. Dabei definiert eine Partei für sich selbst ob beispielsweise 10 oder 200 Plakate als angemessen angesehen werden.
Erst wenn es nicht mehr genügend Plakatierungspunkte gibt, ist eine Reduzierung bzw. Abstufung, auch nachträglich zulässig.
gez. Herr T. S.
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau
29.01.
2025
ID 335462
Es wurde Plakate am Containerbau der Grundschule Luckau aufgehängt. Das ist verboten.
29.01.2025 - 09:14 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Sachverhalt wird an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
29.01.2025 - 09:35 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Die zwei betroffenen Parteien wurden bereits aufgefordert diese unverzüglich abzunehmen.
Auch an weiteren Orten, wie am Gymnasium, Oberschule, in der historischen Altstadt oder auch auf einigen der Luckauer Orts- und Gemeindeteilen wurden weitere unzulässige Wahlplakate festgestellt. Auch diese Parteien wurden bereits aufgefordert die Plakate unverzüglich abzunehmen, ebenso heruntergerissene Plakate zu beräumen.
gez. Herr T. S.
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau