Anmerkung:
22.09.2023 - 08:21 Uhr -
Ihr Hinweis wird an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
22.09.2023 - 10:19 Uhr -
Sehr geehrter Maerker,
für Einschränkungen des öffentlichen Verkehrsraumes benötigt jeder Aufsteller eines Haltverbotes einer Genehmigung - eine verkehrsrechtliche Anordnung gemäß StVO.
Diese wurde durch den Aufsteller beantragt und genehmigt.
Die Beschilderung steht somit mit der erforderlichen Genehmigung.
Hinweis:
Hier wurde bereits am heutigen Tage die Entfernung eines der gestellten Verkehrszeichen durch Fremdeinwirkung gemeldet.
Der Geschädigte wurde zuständigkeitshalber an die Polizeidienststelle verwiesen.
gez. im Auftrag
Frau Grabs
Sachgebietsleiterin
Ordnungsamt
Stadt Luckau
22.09.2023 - 10:31 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
in der Brauhausgasse wurde u.a. ein absolutes Haltverbot aufgrund von Betonlieferungen am 22.09. sowie am 25.09. genehmigt.
Gem. Auflagen muss u.a. die Aufstellung der Halteverbote (Zeichen 283-10 und 283-20) rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme inkl. Zusatzzeichen durch einen MVAS-Berechtigten erfolgen.
gez. Im Auftrag
Herr T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau