Maerker Mühlberg/Elbe


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Hier können Sie uns mitteilen, wo Sie ein Infrastrukturproblem entdeckt haben: gefährliche Schlaglöcher zum Beispiel oder wilde Mülldeponien, unnötige Barrieren für ältere oder behinderte Menschen.

Es gibt aktuell 2 Hinweise zur ID '235625,235973' für Mühlberg/Elbe.
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Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Um Thema 235625

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 235973
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Die Erklärung ist zwar nachvollziehbar und so aber ich möchte gerne was wissen auch wenn jemand andere geschrieben hat. Wie kann es sein wenn der Schnee meistens Anfängen wenn schon ca 5 cm oder teilweise mehr, die Leuten zwar mit dem voll ausgestatteten Winterfahrzeugen fahren aber nix Streuen und der Schneeschieber so weit hoch gestellt ist das es locker ein großes Hund durch laufen könnte (als Vergleich gesehen) und trotzdem durch die kannte fahren und das habe ich und manch anderen auch bestimmt gesehen gehabt. Und es war dinitiv kein Einzelfall gewesen, zum Beispiel in Dezember letzten Jahres habe ich mindestens 5 Winterdienstfahrzeugen in der halb weniger als 3 Stunden in einem Tag gesehen das es der Fall war und stellen weise so arsch klatt war das man nur hin zu schauen musste das man lebensgefährlich rutschig war trotz ich und manch andere Verständnis haben und auch wissen das diese Leuten diesen Job machen auch nicht leicht haben und gewisse maßen unterbesetzt sei aber trotzdem teilweise nicht nachvollziehbar ist warum so ist?

Mühlberg/Elbe
Hans-Birke-Straße 25
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22.01.2023, 07:47 Uhr

 

 Anmerkung:


23.01.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.

24.01.2024 Winterdienst! Was muss die Stadt bzw. Gemeinde was muss sie nicht? Jedes Jahr werden die Verwaltung und der Winterdienst im Winter mit Beschwerden über die Art und Weise wie geräumt und gestreut wird überhäuft. Da es in diesem Zusammenhang immer wieder heißt „… die Gemeinde muss…“ und „… die Gemeinde ist verpflichtet …“ möchten wir an dieser Stelle einmal darstellen, was die Gemeinde muss und zu was sie verpflichtet ist. Dabei werden Sie feststellen, dass ca. 80 % der Winterdienstleistungen der Gemeinde rein freiwillig sind und Beschwerden darüber alles andere als angebracht sind.

Streu- und Räumpflichten der Kommunen bestehen nur in den Grenzen des Zumutbaren. Die Reihenfolge, in der einzelne Straßenzüge gestreut werden, dürfen Städte und Gemeinden nach Verkehrsbedeutung und Verkehrsaufkommen bestimmen.

Städte sind zwar grundsätzlich räum- und streupflichtig, aber die Winterpflichten bestehen jedoch nicht uneingeschränkt, sondern nur im Rahmen des Zumutbaren. Eine zum Winterdienst verpflichtete Kommune kann gar nicht alle Straßenzüge gleichzeitig räumen. Sie muss zwangsläufig eine bestimmte Reihenfolge festlegen. Das hat die Stadt in ihrem Streuplan getan. Die getroffene Einteilung ist überdies an sachgerechten Kriterien ausgerichtet: Innerhalb aller gefährlichen und verkehrswichtigen Straßen differenziert die Stadt noch einmal nach deren Verkehrsbedeutung und ihrem Verkehrsaufkommen. Man kann der Stadt daher nicht zum Vorwurf machen, dass sie ihrer Räumpflicht nicht nachkommt bzw. diese mangelhaft ist.

Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 235625.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Kein Winterdienst

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 235625
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

In gesamten Bereich Fichtenberg, Altenau und Mühlberg ist absolut keine Straße vom Schnee befreit. Ganz starke Leistung, wenn man bedenkt, dass wir das ganze Jahr auf den Winter warten.

Mühlberg/Elbe
Kirchstraße 1
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18.01.2023, 15:46 Uhr

 

 Anmerkung:


18.01.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet.

18.01.2023 Winterdienst heißt, dass auf öffentlichen Straßen und Wegen im Rahmen der Möglichkeit Schnee geräumt und Glätte bekämpft wird.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Qualität. Bei Schnee und Glätte handelt es sich um Naturereignisse, die nur im gewissen Rahmen vorhersehbar sind.

Für die Beseitigung von Schnee und Eis auf Straßen und an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sind Gemeinde, Städte oder sogar das Land oder der Bund zuständig.

Es gibt zum einen die zeitliche Komponente. Auf allen wichtigen Straßen für den überörtlichen Verkehr mit starkem Berufsverkehr oder Linienbusverkehr soll der Winterdienst so stattfinden, dass die Straßen täglich zwischen 6 und 22 Uhr befahrbar sind. Alle anderen überörtlichen Straßen, Geh- und Radwegen außerhalb der Ortschaften werden nachrangig nach dem örtlichen Verkehrsbedürfnis behandelt.

Unter Umständen sind die Kolleginnen und Kollegen in wechselnden Schichten an 7 Tagen fast rund um die Uhr im Einsatz.

Die zweite Komponente betrifft die jeweilige Wetterlage. Bei Schneefall, Eis- und Reifglätte sollen die Straßen befahrbar sein. Bei starkem und langanhaltendem Schneefall soll wenigstens je Richtung ein Fahrstreifen befahrbar sein. Bei starken Schneefall und Schneeverwehungen kann die Befahrbarkeit nicht mehr sichergestellt werden.

Die Befahrbarkeit einer Straße bedeutet, dass Behinderungen durch Schneereste oder je nach Wetterlage und Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch mit geschlossener Schneedecke gerechnet werden muss. Auch kann stellenweise Reif- und Eisglätte nicht ausgeschlossen werden.

Von allen Verkehrsteilnehmern wird erwartet (laut Straßenverkehrsordnung), dass auch mit einer den Witterungsverhältnissen angepassten Geschwindigkeit und der passenden Winterbereifung gefahren wird, für Fußgänger entsprechendes Schuhwerk.

Die Straßenmeistereien, Landesbetriebe, Bauhöfe, beauftragten Unternehmen und weitere haben Ihre Winterdienstpläne bereits im letzten Jahr erstellt. Seien Sie gewiss, dass Sie die Wetterverhältnisse im Blick haben und entsprechend auf den aktuellen Schneefall reagieren werden. Denn auch wenn Sie sie jetzt nicht sehen, Sie sind sicherlich bereits unterwegs.

Wir bitten Sie daher um Geduld und Verständnis!