Maerker
Brandenburg
28.10.
2024
ID 322407
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
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28.10.
2024
ID 322385
An der Straße im Am Panke-Park ist bis heute keine Vorfahrtsregel erkennbar. Einige Autofahrer geben Vorrang zu den Straßen der Wohnungen, viele fahren aber mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit vorbei und missachten eine eventuelle Vorfahrt von rechts. Daher kam es schon zu einigen beinahe Unfällen. Es sollte bitte eine klare Vorfahrtsregel mit Schildern gewährleistet. Der Verkehr im Panke-Park hat so enorm zugenommen, sowohl von PKW und LKW, das es unbedingt erforderlich ist das Tempolimit von 30kmh einzuhalten, welches leider von so gut wie keinem Verkehrsteilnehmer befolgt wird. Hier wären Schikanen sinnvoll, regelmäßige Kontrollen und Blitzer. Die Situation ist inzwischen sehr gefährlich geworden, da viele Familien mit Ihren Kindern zu den Autos nur mit erheblichen Risiko kommen. Hier muss dringend was passieren.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
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28.10.
2024
ID 322338
Die Stadt delegiert die Entsorgung des Laubs vom Gehweg und aus dem Straßengraben an die Einwohner. Soweit so gut. Die Straßengräben sind nicht gemäht (nur 1x im Frühj.) Wie kann der Einwohner seiner Pflicht nachkommen? Mfg
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
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28.10.
2024
ID 322334
Gullies vor Haus Nr. 56 verstopft / kein Abfluss des Regenwassers wegen verstopfter Filter. Seit Jahren melde ich diesen Zustand jeden Herbst. Andere Kommunen, z.B. Zepernick, hat einen Serviceplan und reinigt die Gully-Filter regelmäßig ohne darauf hingewiesen werden zu müssen. MfG
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
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Die genannten Regenabläufe wurden gereinigt.
27.10.
2024
ID 322234
In der o.g. Straße kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die Vorfahrtsregelung wird unterschiedlich interpretiert. Ich konnte schon einige Beinah-Auffahrunfälle erleben. Baulich könnte man wirklich zum Schluss kommen, dass es stellenweise keine Grundstückszufahrten sind, die untergeordnet sind. Die Asphaltierung beginnt auf Höhe der Gehwege. Gilt vor Ort Rechts-vor-Links oder nicht? Oder nur an bestimmten Ausfahrten? Welcher Auffassung ist die Straßenverkehrsbehörde?
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Die Straßenverkehrsbehörde schreibt,
"Es gilt die Regelung rechts-vor-links gem. § 8 Abs. 1 S. 1 StVO. Die unterschiedliche Interpretation ist der unteren Straßenverkehrsbehörde bereits zugetragen worden. Das verkehrsrechtliche Verfahren befindet sich gegenwärtig in der Zuarbeit durch die Stadt Bernau bei Berlin.
Ihre E-Mail wird diesem Verfahren zugeordnet."