Maerker
Brandenburg
25.06.
2025
ID 354401
Gegenüber des Einganges der Hausnummern 16 hat der Sturm vorgestern einen Baum abgeknickt o. entwurzelt. Der Baum wird derzeit noch von dem anderen Bewuchs gehalten, kann aber jederzeit auf den Fußweg stürzen, wenn die Äste brechen.
26.06.2025 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird weitergeleitet.
03.07.2025 Der Weg wurde frei geschnitten.
25.06.
2025
ID 354338
Baum 4959 hat eine tote krone, gegenüber Hausnummer 12
26.06.2025 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird weitergeleitet.
01.07.2025 Der Baum wird eingekürzt.
13.08.2025 Der Baum wurde heute eingekürzt.
25.06.
2025
ID 354325
Wir haben das Gefühl hier wird echt Nichts getan im jühnsdorfer weg, immer sind es die selben Anwohner die im Halteverbot Stehen und somit für gefährliche Situationen Sorgen oder sogar für die Anwohner das runter Fahren vom eigenen Grundstück erschweren weil man keine Einsicht hat auf die Straße, hier Muss wirklich mal härter durchgegriffen werden
01.07.2025 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Im Rahmen der personellen Kapazitäten finden regelmäßige Kontrollen statt.
25.06.
2025
ID 354295
Wie bereits am 29.04.2025 gemeldet sind die Laternen P1 und P4 defekt. Diese wurden noch immer nicht instand gesetzt.
26.06.2025 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird nochmals weitergeleitet.
01.07.2025 Die Wartungsfirma wurde nochmals informiert.
24.06.
2025
ID 354271
Die Autos fahren auf der Höhe Dorfstraße mit viel zu hoher Geschwindigkeit entlang.Hier wohnen viele Kinder was sehr gefährlich ist. Durch die angrenzende Landstraße rasen die Autos hier entlang.streedbuddys oder tempomesser wäre hilfreich. Wie in den anderen umliegenden Orten. Jühnsdorf hängt zurück mit Sicherheit für Kinder (Straßen Tempo)
26.06.2025 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird weitergeleitet.
Für die Kontrolle des fließenden Verkehrs und damit auch der Geschwindigkeit ist die Polizei zuständig. Mit Ihrem Einverständnis kann ich Ihren Hinweis gern dorthin weiterleiten. Das Aufstellen von sog. „Streetbuddys“ stellt eine Sondernutzung dar, die genehmigungspflichtig ist. Durch die Gemeinde werden allerdings keine derartigen Genehmigungen erteilt, da diese Figuren meist viel zu dicht in den Fahrbahnbereich hineinragen und beim Ausweichen eine Behinderung oder Gefahr darstellen können. Zudem haben sie keinen nachgewiesenen Effekt auf das Verhalten von Autofahrern. Der öffentliche Straßenraum ist grundsätzlich freizuhalten von Gegenständen, die keine Verkehrseinrichtung (Verkehrszeichen, Ampeln…) oder Mobiliar (Bänke, Papierkörbe…) sind.