Maerker
Brandenburg
13.07.
2025
ID 357184
Sonntag, 13.07.2025, pünktlich zur Mittagszeit um 12.15 Uhr ca. für eine halbe Stunde Lärmbelästigung durch Betrieb eines Radladers. Diese Lärmbelästigung findet fast jeden Sonn- und Feiertag statt, teilweise über mehrere Stunden. Lärmprotokoll und Zeugen vorhanden. Dieses Problem besteht seit Jahren, niemand scheint dafür verantwortlich zu sein.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Das Sonn- und Feiertagsgesetz erlaubt unter §4 einem landwirtschaftlichen Betrieb zur Befriedigung häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse Arbeiten zu verrichten.
Dem Betreiber wurde allerdings angemerkt, dass Arbeiten nicht in der Mittagszeit auszuführen wären.
11.07.
2025
ID 356923
Illegale Müllentsorgung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser Bereich liegt nicht im Zuständigkeitsbereich Gemeinde und wurde an den Verantwortlichen weitergeleitet.
08.07.
2025
ID 356485
Hallo ich bitte um die Prüfung einer Genehmigung für den Funkmast auf dem Nachbargrundstück. Der Anwohner baut schon seit Tag den dem Mast in der Siedlung.
Wir weisen darauf hin, dass für die Prüfung der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit solcher Vorhaben die untere Bauaufsichtsbehörde des jeweils zuständigen Landkreises verantwortlich ist.
Diese prüft insbesondere, ob für das Bauvorhaben eine Genehmigung erforderlich ist und ob alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten wurden.
Nach § 59 Abs. 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) bedürfen alle Errichtungen, Änderungen oder Nutzungsänderungen baulicher Anlagen grundsätzlich einer Baugenehmigung, sofern keine Ausnahme gemäß § 61 BbgBO (verfahrensfreie Vorhaben) vorliegt.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises zu wenden, um den Sachverhalt prüfen zu lassen. Diese kann verbindlich klären, ob für die Errichtung des Mastes eine Genehmigung vorliegt oder erforderlich ist.
06.07.
2025
ID 356034
Jedes Wochenende feiern und grölen hier Jugendliche laut. Teils noch Minderjährige. Es wird geraucht und getrunken ohne Kontrolle der Eltern! Bis spät in die Nacht!
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das Ordnungsamt achtet verstärkt auf diese Art von Missständen.
04.07.
2025
ID 355834
Die zwei Bänke, die die Gemeinde vor etwa 2 Jahren aufgestellt habt, müssen mit Lack oder Schutzfarbe behandelt werden. Heidekamp Ecke Hohe Föhren.
Vielen Dank für Ihren Hinweis, dieser wurde an den Bauhof weitergeleitet und ist in Bearbeitung.