Maerker
Brandenburg
19.02.
2025
ID 338328
Gibt es in Wohngebiet Petershagen, Ruhezeiten oder kann man generell ab 07:00 bis 22:00.Gartengeräte(Rasenmäher, Heckenscheren motorbetriebene),Kettensäge benutzen. Werden da Unterschiede zwischen Wohn- Gewerbegebiete gemacht. Danke
Vielen Dank für Ihren Hinweis.Wir haben ihn an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Die Nutzung einer Vielzahl unterschiedlicher motorisierter Arbeitsgeräte und –werkzeuge ist in der 32. BImSchV geregelt. Unter anderem sind ca. 50 verschiedene, allerdings konkret benannte, Werkzeuge/ Geräte in einer Tabelle in einem Anhang des Gesetzes aufgeführt, was zur Verdeutlichung von zulässigen Arbeitszeiten (mit diesen Geräten) dient. Der baunutzungsrechtlichen Gebietscharaktere, die im § 7 der 32. BImSchV gelistet sind, sind relevant. Gewerbegebiete sind beispielsweise nicht im § 7 der 32. BImSchV aufgeführt.
Eine Grundregel: vor 07.00 Uhr und nach 20.00 Uhr sollten motorbetriebene Geräte äußerst sparsam eingesetzt werden – leicht kann man hierbei folgenschwere Fehler begehen, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde
18.02.
2025
ID 338297
Vor dem Grundstück steht eine Woche,vom der regelmäßig trockenes Geäst auf die Straße fällt. Seit Jahren bittet die Nachbarschaft um eine Baumpflege,da die Äste bereits weit über die Straße ragen und Autos,sowie vorbeilaufende Personen gefährden. Deshalb bitten wir ausdrücklich um eine zeitnahe Baumpflege.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.Wir haben ihn an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde
18.02.
2025
ID 338267
Die Strassenlaterne in 15345 Eggersdorf Wagnerstr.28a ist defekt, zeitweise geht sie an und aus, flackert, bleibt aber auch über längere Zeit dunkel
Vielen Dank für Ihren Hinweis.Wir haben ihn an die zuständige Wartungsfirma weitergeleitet.
Die Beleuchtung wurde repariert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde
17.02.
2025
ID 338145
Hallo, bei der kleinen Badestelle ggü. der Grenzstraße am Bötzsee, da liegt der eine Baum in den anderen drin. U.U. fällt der dann doch mal um. Können Sie sich das mal angucken, danke!
Vielen Dank für Ihren Hinweis.Wir haben ihn an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Der Bauhof wird sich der Sache annehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde
17.02.
2025
ID 338104
Hallo, es gibt seit 2021 ein geändertes Bundesnaturschutzgesetz in dem Massnahmen geregelt sind bezüglich von Beleuchtungsanlagen. Meine Frage dazu: besteht die Möglichkeit dies auch technisch(z.B. Reduzierung der Leuchtstärke usw. ) in unserer Gemeinde umzusetzen? Ich würde mich freuen, wenn ich diesbezüglich eine Antwort bekäme.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.Wir haben ihn an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Das Tiefbauamt wird sich in den kommenden Tagen dazu äußern.
Die Gemeinde ist bereits seit vielen Jahren an der Modernisierung der Straßenbeleuchtung dran. Als Gemeinde müssen wir stets zwischen dem Sicherheitsbedürfnis unserer Bürger und dem Natur-/ Klimaschutz abwägen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde