Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben ihn an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Der Beschwerdemeldende wurde kontaktiert.
Es Gilt das allg. Gebot:
Der fließende Verkehr hat Fahrbahnen zu nutzen und hierbei Rücksicht auch auf andere Verkehrsteilnehme zu nehmen. Es existiert ein etabliertes Regelwerk für den Ablauf und das Verhalten im Straßenverkehr. Dieses Regelsystem hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Insbesondere auch, dass die Gebotsvorschrift der gegenseitigen Rücksichtnahme (normiert im § 1 der StVO) einen so hohen und deutlichen Stellenwert im System der Verkehrsverhaltensregeln hat, hilft der Handhabbarkeit des Verkehrsgeschehens auf begrenzten Verkehrsflächen mit stetig steigenden Verkehrsteilnehmerzahlen und sich verändernden Verkehrsarten.
Wir bitten Sie im Namen der Baumaßnahme und des Straßenbaums um Geduld beim befahren der Kreuzung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde