Anmerkung:
08.07.2022: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
14.07.2022: Im näheren Umfeld der Ruhlaer Straße stehen einige Abfallbehälter. Standorte der Abfallbehälter können auf den Seiten der Stadt in dem Tool Geoportal unter dem Button Stadtmobiliar eingesehen werden. Hundehalter sind laut der derzeit gültigen Satzung "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Eberswalde - Straßenordnung -" verpflichtet die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu entfernen.
Im §9 (1) und (2)dieser Satzung heißt es
"Wer auf Straßen oder in Anlagen Tiere mit sich führt, hat dafür zu sorgen, dass die Tiere diese nicht beschädigen oder verunreinigen. Halter von Tieren bzw. Personen, die Tiere mit sich führen, sind verpflichtet, die von ihren Tieren verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen."
"Halter oder Führer von Tieren haben zur Aufnahme des Tierkotes geeignete Materialien (z. B. Tüten) mit sich zu führen, um den Tierkot unverzüglich beseitigen zu können. Auf Verlangen der dazu befugten Personen, sind die Materialien vorzuzeigen. "