Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der rotgepflasterte Bereich des Louise-Henriette-Steges ist bereits vor Errichtung des Bauzauns von der Straßenverkehrsbehörde als Gehweg angeordnet gewesen, der von Radfahrern unter besonderer Berücksichtigung des Fußverkehrs befahren werden durfte (Verkehrszeichen 1022-10 „Gehweg/Radfahrer frei“). Die Anordnung des zuvor ausgewiesenen Zweirichtungsradweges war nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei insbesondere aufgrund des querenden Fußverkehrs von und zum Louise-Henriette-Centers nicht länger verantwortbar. Auch wenn der Louise-Henriette-Steg Bestandteil einer wichtigen innerstädtischen Radroute von und zum Bahnhof ist, dürfen die Belange der schwächeren Verkehrsteilnehmer in diesem Abschnitt nicht außer Acht gelassen werden.
Da sich die verkehrlichen Randbedingungen, die einer verkehrsrechtlichen Anordnung zugrunde liegen, im Laufe der Zeit ändern (z. B. Veränderung des Radverkehrsanteils), wird deren Rechtmäßigkeit im Zuge des von der Politik geforderten Rad- und Fußkonzeptes für die Stadt Oranienburg zu überprüfen sein.