Wahlwerbung an nicht zulässigen Orten
Kategorie: Straßenlaterne
ID:
294457
Status: erledigt (grün).
18.04.2024, 09:45 Uhr
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Durch das Ordnungsamt erhielten wir folgende Rückmeldung.
" Das Ordnungsamt ist bereits sensibilisiert und kontrolliert sowie kontaktiert die Parteien in der Ausführung der Plakatierung. Bei fehlerhafter Plakatierung wird die zuständige Fraktion in Kenntnis gesetzt und aufgefordert dem Abhilfe zu schaffen. Als Orientierung dient dafür die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung. Die Plakatierung für Wahlen unterliegt dieser und ist nicht genehmigungspflichtig lediglich anzeigepflichtig. "
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbüro Strausberg