Maerker
Brandenburg
19.11.
2024
ID 325701
Leider kann Ihre Meldung nicht veröffentlicht werden. Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel aufmerksam zu machen.
Maerker ist jedoch kein Portal zur öffentlichen Anzeigenerstattung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Hinweise, die solche Sachverhalte betreffen, werden zwar weitergeleitet, aber nicht veröffentlicht.
20.11.2024- Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde bereits der Straßenverkehrsbehörde übermittelt.
19.11.
2024
ID 325637
Nun ist es ja schon normal und gehört zum Bild dieser Stadt Müll Ohne Ende, im Bereich Tschirchdamm 1, 5 , 7, 9
20.11.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt zur Kenntnis übergeben.
19.11.
2024
ID 325632
Die Gördenallee ist in einem desolaten Zustand, Schlaglöcher ohne Ende. Wann ändert sich das ????
10.10.2024 -Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt ist bekannt und wird bereits bearbeitet.
19.11.
2024
ID 325583
Leider kann Ihre Meldung nicht veröffentlicht werden. Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel aufmerksam zu machen.
Maerker ist jedoch kein Portal zur öffentlichen Anzeigenerstattung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Hinweise, die solche Sachverhalte betreffen, werden zwar weitergeleitet, aber nicht veröffentlicht.
19.11.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an die zuständige Straßenverkehrsbehörde zur Kenntnis übergeben.
19.11.
2024
ID 325582
Leider kann Ihre Meldung nicht veröffentlicht werden. Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel aufmerksam zu machen.
Maerker ist jedoch kein Portal zur öffentlichen Anzeigenerstattung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Hinweise, die solche Sachverhalte betreffen, werden zwar weitergeleitet, aber nicht veröffentlicht.
19.11.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an die zuständige Straßenverkehrsbehörde zur Kenntnis übergeben.