Maerker
Brandenburg
02.06.
2025
ID 350991
Die Straßenlaterne vor der Nummer 68 ist defekt, leuchtet nicht.
03.06.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
03.06.2025 - Sehr geehrte Damen und Herren,
der Schaden wird durch die Fachfirma behoben.
Mit freundlichen Grüßen
Tiefbauamt
02.06.
2025
ID 350969
Hinter der Berner Straße 7 A, Innenhof Ladezufahrt Netto wurde in dem auf dem Bild gekennzeichnet, weiße Wandfarbe entsorgt.
02.06.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die zuständige Verwalterin wird informiert.
04.06.2025 - Die Verwalterin teilt mit, dass der Abfluss gereinigt wird.
02.06.
2025
ID 350951
Kritik an technischer Umsetzung des Livestreams der SVV – fehlende Barrierefreiheit und Transparenz Sehr geehrte Damen und Herren, im Sinne einer transparenten, bürgernahen und barrierefreien Kommunalpolitik möchte ich einige kritische Anmerkungen zur derzeitigen technischen Umsetzung des Livestreams der Stadtverordnetenversammlung Brandenburg an der Havel vorbringen. 1. Fehlendes Livestream-Archiv: Ein zentrales Problem stellt das vollständige Fehlen eines Videoarchivs dar. Im Gegensatz zur Stadt Potsdam, die vergangene SVV-Sitzungen über ein jederzeit zugängliches Archiv dauerhaft verfügbar macht, ist dies in Brandenburg nicht möglich. Bürgerinnen und Bürger, die eine Sitzung nicht live verfolgen können – etwa aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen – sind dadurch von der demokratischen Teilhabe ausgeschlossen. 2. Keine barrierefreie Gestaltung: Der Livestream enthält weder Untertitel noch akustische Hinweise auf Tagesordnungspunkte (TOPs). Auch eine visuelle Anzeige, welcher TOP gerade behandelt wird, fehlt vollständig. Für hörgeschädigte Menschen oder Personen, die sich erst zu einem bestimmten Thema zuschalten möchten, ist die Orientierung nahezu unmöglich. Dies stellt eine erhebliche Barriere dar und widerspricht dem Anspruch auf digitale Inklusion. 3. Fehlende zeitliche Navigation oder Kapitelstruktur: Auch im Nachgang ist nicht nachvollziehbar, wann welcher TOP behandelt wurde. Eine einfache technische Lösung wie ein „Sprungmarkensystem“ oder eine Laufzeitleiste mit TOP-Anzeige, wie sie in vergleichbaren Städten zum Standard gehört, existiert nicht. 4. Allgemeine Frage zur Haltung: Angesichts dieser Defizite stellt sich die Frage: Warum wird in Brandenburg an der Havel nicht dieselbe Transparenz und technische Offenheit praktiziert wie beispielsweise in Potsdam? Fehlt der politische Wille zur digitalen Teilhabe? Oder ist man sich der öffentlichen Wirkung bewusst – und scheut daher die dauerhafte Dokumentation? Ich bitte Sie, die genannten Punkte ernsthaft zu prüfen und entsprechend nachzubessern. Die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt haben ein Recht auf umfassende und barrierefreie Information über demokratische Prozesse – und auf eine technisch zeitgemäße Umsetzung.
02.06.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
04.06.2025 - Die Pressestelle teilt Folgendes mit:
"Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wir sind stets bemüht, in Absprache mit der Beauftragten für Integration und für Menschen mit Beeinträchtigungen, unsere Verwaltung und entsprechende Angebote barrierefrei zu gestalten.
Leider ist nicht alles sofort aus finanziellen und personellen Gründen umsetzbar.
Ihre Hinweise nehmen wir zum Anlass, durch unseren Anbieter prüfen zu lassen, inwieweit Untertitel und eine Unterteilung in Tagesordnungspunkte (Kapitel) bei der Aufzeichnung möglich sind.
Die Aufzeichnung wird gemäß Beschluss der Stadtverordneten bis zur nächsten Sitzung auf der Homepage zur Verfügung gestellt. Wir werden prüfen, ob daraus eine längerfristige Archivierung resultieren kann. "
02.06.
2025
ID 350930
Magic im Straßenverkehr - Verbot Radfahrer/Fußgänger und parallel benutzungspflichtig Ungültige Schilder sind verpflichtend anzuhängen.
02.06.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an den zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen sowie der Straßenverkehrsbehörde übergeben.
03.06.2025 - "Die Straßenverkehrsbehörde teilt dazu Folgendes mit. Mit der erfolgten Sperrung des Geh-/Radweges ist dieser dem öffentlichen Verkehr entzogen. Damit verlieren auch die darauf befindlichen Verkehrszeichen ihre Bedeutung. Es gilt also hier nur das aufgestellte Verbot für Fußgänger und Radfahrer. Grundsätzlich besteht auch keine "Verpflichtung" vorhanden Verkehrszeichen abzuhängen. Insbesondere bei verhältnismäßig kurzen Sperrungen ist das nicht erforderlich."
02.06.
2025
ID 350929
Markierung löst sich auf - Baumängel? (Höhe alte Wurstfabrik) Des weiteren wächst das Blindenleitsystem auf großer Länge zu
02.06.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an den zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen übergeben.