Maerker
Brandenburg
01.01.
2025
ID 331121
umfangreiche Ablagerung von Bauschutt, Abriss
03.01.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es liegt bereist eine Meldung zum Sachverhalt vor.
01.01.
2025
ID 331117
Vom Parkplatz am Gördensee aus den Rundweg ca. 100 m vom Parkplatz entfernt liegt mitten auf dem weg ein großer Haufen Holz, welches dort entsorgt wurde
03.01.2025 - Danke für Ihren Hinweis. Es liegt bereits eine Meldung zum Sachverhalt vor.
01.01.
2025
ID 331111
Großer Müllhaufen im Gördenwald (100m vom Parkplatz beim Start der Laufstrecke) abgeladen
03.01.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Bereich übergeben.
03.01.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen hat die Bearbeitung übernommen.
03.02.2025 - Es wird mitgeteilt, dass die Entsorgung umgehend erfolgen wird.
01.01.
2025
ID 331097
Frohes neues Jahr an das MAERKER Team und die anderen FG der Stadt Fahrradstraße - diverse unnötige Schilder Auf einer Fahrradstraße gilt Parkverbot bzw. eingeschränktes Haltverbot. Laut StVO dürfen nur notwendige Schilder aufgestellt werden. Warum stehen auf dem Fritze Bollmann Weg (Brandenburg 1. Fahrradstraße) diverse eingeschränkte Parkverbot Schilder? Sollten das gegebenenfalls absolute Halteverbote sein? Bitte prüfen und nachbessern. Vielen Dank
03.01.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Bereich übergeben.
06.01.2025 - Die Straßenverkehrsbehörde hat die Bearbeitung übernommen.
22.01.2025 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt dazu Folgendes mit. Es ist nicht grundsätzlich verboten, in Fahrradstraßen zu parken. Weder die StVO noch die Verwaltungsvorschrift enthalten dazu Aussagen. Wer eine Fahrradstraße befahren darf, darf dort auch parken. Das eingeschränkte Haltverbot wurde aufgestellt, um in diesem Straßenabschnitt die ungehinderte Ein- und Ausfahrt zu den Grundstücken zu gewährleisten. Der Fritze-Bollmann-Weg ist hier sehr schmal.
01.01.
2025
ID 331096
Küchenschränke und Kühlschrank der Müll liegt im Anhaltiner Ring am hinteren Ende
03.01.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Bereich übergeben.
03.01.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen hat die Bearbeitung übernommen.
08.01.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen teilt Folgendes mit:
"Die Grundstückseigentümerin wurde informiert und um die Entsorgung gebeten."