Maerker
Brandenburg
13.02.
2025
ID 337560
Da es sich hierbei um Anliegerpflichten handelt, wurde der Sachverhalt der Straßenverkehrsbehörde zur weiteren Bearbeitung übergeben.
Da es sich vermutlich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wird der Ausgang des Verfahrens nicht veröffentlicht.
Mehr Infos unter:
https://service.stadt-brandenburg.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6418/show
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an die zuständige Sachbearbeiterin weitergeleitet.
13.02.
2025
ID 337521
Müll auf dem Gehweg
13.02.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
13.02.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen hat die Bearbeitung übernommen.
04.03.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen teilt mit, dass mit dem Eigentümer diesbezüglich Kontakt aufgenommen wurde.
13.02.
2025
ID 337507
Leider liegt in der Hagelberger Straße, Höhe Hausnr. 23 / gegenüberliegende Straßenseite, ein toter Fuchs. Lage: auf Grünstreifen in der Ecke vor grünem Gittertor. Inzwischen etwas von Schnee bedeckt. Trauriger Anblick (nicht nur) für Kinder. Abholung erbeten, vielen Dank.
13.02.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
13.02.2025 - Vielen Dank für den Hinweis. Die Jagdausübungsberechtigten sind informiert und werden zeitnah das verendete Tier beräumen. Hier bitten wird um etwas Geduld gebeten.
13.02.
2025
ID 337506
Wann wird in der Flutstraße der Gehweg und die Straße gestreut?
13.02.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
13.02.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis! Die beauftragten Winterdienstunternehmen sind seit den frühen Morgenstunden mit Ihren Räum- und Streufahrzeugen auf den Straßen und Wegen der Stadt Brandenburg an der Havel kontinuierlich unterwegs. Da jedoch nicht alle Strecken gleichzeitig im Winterdienst betreut werden können, ist mit der Einteilung des Streckennetzes in 3 Dringlichkeitsstufen eine Reihenfolge festgelegt. Je nach Wetterlage (anhaltender oder wieder einsetzender Schneefall oder entstandene Glätte) kann es notwendig sein, die Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 erneut zu behandeln, bevor mit dem Räumen/Streuen auf den weiteren Straßen begonnen wird.
Nach Abschluss der Winterdienstmaßnahmen in der Dringlichkeitsstufe 1 werden dann die Straßen der Dringlichkeitsstufen 2 (u. a. Flutstraße) und 3 winterdienstlich behandelt.
Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass die Winterwartungspflicht auf den Gehwegen den Anliegern obliegt. Sofern es sich hier um Anliegerpflichten handelt und ggf. eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wird der weitere Ausgang des Verfahrens nicht veröffentlicht.
13.02.
2025
ID 337498
Guten Morgen, ich habe gelesen, die Kanalbrücke in der Bauhofstraße wird neu gebaut. Ist es beabsichtigt die Luckenberger Brücke auch zu sanieren, wäre ja sinnvoll.
13.02.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
14.02.2025 - Das Tiefbauamt teilt Folgendes mit:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist angedacht, im Zuge der Baumaßnahme Ersatzneubau Kanalbrücke die
Luckenberger Brücke zu sanieren.
Mit freundlichen Grüßen
Tiefbauamt"