Anmerkung:
23.10.2023 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an die zuständige Fachgruppe übergeben.
24.10.2023 - Die Straßenverkehrsbehörde hat die Bearbeitung übernommen.
25.10.2023 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt mit, dass eine Ausweitung der zeitlich begrenzten Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf den ganzen Tag nicht vorgesehen ist. Das Vorhandensein von Kita und Altenheim allein reicht nicht aus, um die Voraussetzungen nach §45 Abs. 9 zu erfüllen. Für solche Fälle hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Anordnung eines zeitlich und örtlich begrenzten Tempolimits vor schützenswerten Einrichtungen wie Kita und Altenheim geschaffen. Die Straßenverkehrsbehörde hat dies im Jahr 2018 umgesetzt. Hier wurde ein relativ langer Zeitraum (6 bis 17 Uhr) beschränkt und auch der betroffene Streckenabschnitt ist großzügig gefasst.