Maerker
Brandenburg
07.03.
2025
ID 340582
Leider ist die Straßenlaterne vor der Nummer 25 napp 14 Tage nach der Reparatur wieder ausgefallen, aber diesesmal kein Flackern, sondern Toalausfall. Die Staßenlaternen vor dem Falladaweg 20 und der Erikastr. 2 sind ebenfalls ausgefallen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die zuständige Elektrofirma hat die Reparatur der Straßenleuchte durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen – Ihre Stadtverwaltung Altlandsberg
07.03.
2025
ID 340542
In der Kastanienallee Ecke Waldring befindet sich ein großes Schlagloch was beseitigt werden müsste
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Bei einer Vorortbesichtigung konnte festgestellt werden, dass auf der Kastanienallee zwischen Landsberger Straße und Heuweg keine Verkehrsgefährdung durch ein Schlagloch auf der Fahrbahn vorzufinden ist.
Die Schadstelle am Fahrbahnrand auf Höhe der Kastanienallee 24 ist aufgenommen und wird im Laufe des Jahres instandgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen – Ihre Stadtverwaltung Altlandsberg
06.03.
2025
ID 340378
Straßenlaterne ist defekt und geht permanent an und wieder aus. Laterne direkt am Eingang des neuen Gebäudes der Stadtschule.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die zuständige Elektrofirma hat die Reparatur der Straßenleuchte durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen – Ihre Stadtverwaltung Altlandsberg
05.03.
2025
ID 340325
Der Radweg ist wie in jedem Jahr, mit Split verschmutzt. Dadurch entsteht eine erhöhte Unfallgefahr, der Split zerstört die Reifen. Der Weg ist ein Schulweg.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der Split dient im Winter bei Glätte der Sicherheit der beschriebenen Verkehrsteilnehmer. Er wird im Zuge der Winterdienstendreinigung durch den Dienstleister entfernt.
Mit freundlichen Grüßen – Ihre Stadtverwaltung Altlandsberg
04.03.
2025
ID 340090
Die Poller machen die Nutzung der neuen Fließbrücke mit einem Fahrradanhänger leider unmöglich. Dasselbe gilt für dreirädrige Fahrräder.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Nach einer Vorortbesichtigung konnte festgestellt werden, dass das Licht Maß, zwischen den Bauteilen (Poller) 1,0 m beträgt.
Dies ist nach RASt 06, ERA 2024 das zulässige Mindestmaß für eine Verkehrsberuhigungseinrichtung.
Mit freundlichen Grüßen – Ihre Stadtverwaltung Altlandsberg