Maerker
Brandenburg
09.02.
2025
ID 337005
Die Beseitigung ist erfolgt. Herzlichen Dank an das Maerker -Team Beelitz für die rasche Umsetzung. freundliche Grüße aus Beelitz-Heilstätten .
Vielen Dank für die netten Worte. :)
09.02.
2025
ID 336911
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider kann er nicht veröffentlicht werden.
Der MAERKER ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen. Der MAERKER ist jedoch kein Portal zur öffentlichen Anzeigenerstattung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.
Bitte wenden Sie sich direkt an das Ordnungsamt. Die Anzeige einer Lärmbelästigung ist schriftlich einzureichen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
09.02.
2025
ID 336900
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider kann er nicht veröffentlicht werden.
Der MAERKER ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen. Der MAERKER ist jedoch kein Portal zur öffentlichen Anzeigenerstattung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.
Bitte wenden Sie sich direkt an das Ordnungsamt. Die Anzeige einer Lärmbelästigung ist schriftlich einzureichen.
08.02.
2025
ID 336833
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider kann er nicht veröffentlicht werden.
Der MAERKER ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen. Der MAERKER ist jedoch kein Portal zur öffentlichen Anzeigenerstattung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.
Bitte wenden Sie sich direkt an das Ordnungsamt. Die Anzeige ist schriftlich einzureichen.
07.02.
2025
ID 336743
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider kann er nicht veröffentlicht werden.
Der MAERKER ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen. Der MAERKER ist jedoch kein Portal zur öffentlichen Anzeigenerstattung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.
Bitte wenden Sie sich direkt an das Ordnungsamt. Die Anzeige einer Lärmbelästigung ist schriftlich einzureichen.