Maerker
Brandenburg
21.01.
2025
ID 334134
Guten Tag, Am Lindensteg 1d in 14547 Beelitz Heilstätten ist an der Straßenlaterne an der Müllbox Am Lindensteg 1 d das Leuchtmittel defekt. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ihr Hinweis wurde an das Bauamt und den zuständigen Elektriker weitergeleitet.
Der Misstand wurde behoben.
20.01.
2025
ID 333962
Der Kirchplatz ist spiegelglatt. Ich würde mich sehr freuen, wenn er etwas mehr Pflege erhalten könnte, da ein hohes Verletzungsrisiko besteht.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ihr Hinweis wurde an das Bauamt und an den Bauhof weitergeleitet.
Die Gehwege rund um den Kirchplatz wurden gestreut und abgestumpft.
20.01.
2025
ID 333928
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider kann er nicht veröffentlicht werden.
Der MAERKER ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen. Maerker ist jedoch kein Portal zur öffentlichen Anzeigenerstattung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.
Bitte wenden Sie sich direkt an das Ordnungsamt. Die Anzeige einer Lärmbelästigung ist schriftlich einzureichen.
19.01.
2025
ID 333874
Angrenzender Wald, an der Heilstättenbahn, ist Stadtwald, oder? Die Bäume fallen dort um wie Streichhölzer. Beim heutigen Sonntagsspaziergang haben wir weitere frisch umgefallene Bäume gesehen. Gefährlich für all die Spaziergänger, Hundebesitzer und die ortsansässige Kita, die dort Buden mit den Kindern baut. Vorn direkt am Eingang in den Wald, sind zwei tote Bäume, die auch zeitnah fallen werden. Geneigt auf die dortigen Häuser. Geht man den kleinen Hügel runter, weiter in den Wald, ist rechts ein Baum augenscheinlich "angenagt!?" /angehauen worden, der nun auch nur noch auf Kipp steht. Das sollte dringend mal fachkundig begutachtet werden.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ihr Hinweis wurde an das Ordnungsamt und an den Stadtförster weitergeleitet.
Hier handelt es nicht um Stadtwald, sondern um Privatwald. Der Grundstücksbesitzer wurde informiert.
An der Stelle sei aber auch auf das Urteil (https://forst.brandenburg.de/lfb/de/themen/wald-besitzen/beratung/verkehrssicherungspflicht/) des Bundesgerichtshof zur Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers hingewiesen. Demnach nutzt der Waldbesucher den Wald auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren ist ausgeschlossen. Der Waldbesucher setzt sich mit dem Betreten des Waldes bewusst den waldtypischen Gefahren aus.
Davon ausgenommen ist natürlich die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen und Wege und natürlich auch für den dort verlaufenden Europaradweg.
19.01.
2025
ID 333867
Die Bepflanzung, welche Eigentum der Stadt ist, ist derart dem Wildwuchs überlassen worden, dass es im Bereich des Gehweges und der Ausfahrten bis zum Haus des Dr. Salitter zu einschränkungen kommt.Der Gehweg ist nur noch eingeschränkt passierbar. Eine Schneeräumung ist fast unmöglich, somit kann hier die Sicherheit nicht gewährleistet werden.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ihr Hinweis wurde an den Bauhof weitergeleitet.
Der Missstand wurde beseitigt.