Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die turnusmäßige Nachbestückung findet 2x wöchentlich mit der Entsorgung statt. Zeitweise gab es Lieferengpässe mit besagten Blockabrissbeuteln. Die Situation sollte sich jetzt aber wieder entspannen.
Bedauerlicherweise lässt sich eine missbräuchliche, übermäßige Entnahme der Tüten kaum vermeiden. Es kann auch nicht garantiert werden, dass wirklich alle der kostenlos ausgegebenen Beutel ausschließlich für den gedachten Zweck verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass jeder Hundehalter oder Hundeführer verpflichtet ist, geeignete Beutel oder Behältnisse mit sich zu führen und den Kot seines Tieres zu beseitigen hat (§ 7 Abs. 3 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Hoppegarten (OBV)) – bestenfalls im eigenen Hausmüll.
Beachten Sie bitte auch, dass es sich dabei um eine freiwillige Dienstleistung handelt, die jederzeit beendet werden kann. Die Bewirtschaftung der Hundetoiletten hat nicht unerhebliche Kosten zur Folge, die die Gemeinde im Sinne der Sauberkeit trägt. Eine Erhöhung des Intervalls auf Kosten der Allgemeinheit ist derzeit nicht angedacht und nicht notwendig, wenn sich jeder daran halten würde, die Tüten nur für den vorgesehenen Zweck zu entnehmen.
Daher folgender Appell an ALLE: im Sinne des vorgesehenen Zweckes entnehmen Sie bitte nur die benötigte Anzahl. Sprechen Sie auch Hundebesitzer an, die sich nicht daran halten. Können Sie jemanden konkret benennen (Name, Adresse), der die Beutel zweckwidrig entnimmt, und stellen Sie sich als Zeuge des Verfahrens zur Verfügung, zeigen Sie diese Person dem Ordnungsamt an. Es wird darauf hin Strafanzeige wegen Diebstahls gestellt werden