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Werneuchen

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Hinweise

07.01.

2025

ID 331942

Laubsäcke nicht abgeholt

Krummenseer Weg 10
abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Kategorie
Abfall/Müll
Ort
, Krummenseer Weg , 10

Noch immer stehen die Laubsäcke auf der Straße und werden nicht abgeholt.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Laubaktion ist bereits seit Dezember 2024 beendet. Ausnahmsweise werden diese letzten Laubsäcke noch abgeholt. Weitere Abholungen erfolgen nicht. Wir bitten um Verständnis.

03.01.

2025

ID 331367

Wilde Deponie

Werneuchen
abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Kategorie
Abfall/Müll
Ort
Werneuchen, Am Bahnhof , 5

Auf den Parkplatz der Deutschen Bahn wurden Kindersachen und Bücher hingeworfen. Der Platz ist videoüberwacht. Ich bitte, den Sachverhalt an die zuständige Stelle weiterzuleiten, den Täter ausfindig zu machen und die Vermüllung zu beseitigen. Vielen Dank.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Entsorgung wurde beauftragt.

30.12.

2024

ID 330998

Ausfall der Beleuchtung

Werneuchen
erledigt (grün)
Kategorie
Straßenlaterne
Ort
Werneuchen, Altstadt , 5

In Höhe Altstadt Hausnummer 5 und gegenüber Hausnummer 22 sind die Straßenlampe ohne Funktion.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Reparatur ist veranlasst.

30.12.

2024

ID 330972

Straßenbeleuchtung

Werneuchen
erledigt (grün)
Kategorie
Straßenlaterne
Ort
Werneuchen, Goethestraße , 17

Seit 3 Tagen geht die Straßenbeleuchtung nicht. Auch in der Pommernstr.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Reparatur ist veranlasst.

30.12.

2024

ID 330915

Sinnfreie Böllerei und Feuerwerke

Krummensee
abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Kategorie
Vandalismus
Ort
Krummensee, Dorfstraße

Kann die Stadt/ Gemeinde endlich etwas gegen die ständige Böllerei und Feuerwerke unternehmen? Hier ballert und böllert es das ganze Jahr. Mal unabhängig von Lärmbelästigung, der Belastung für Haustiere, findet hier eine fahrlässige Gefährdung von Wildtieren statt, die oftmals in Panik Nester und Höhlen verlassen und qualvoll verenden

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Polizei und Stadtverwaltung können keine regelmäßigen Präventivkontrollen abbilden. Anzeigen zu bekannt gewordenen Verstößen, insbesondere gegen die Verordnung zum Sprengstoffgesetz, werden allerdings aufgenommen. Verstöße werden entsprechend mit Bußgeldern, regelmäßig beginnend im mittleren dreistelligen Bereich, geahndet.