Maerker
Brandenburg
18.02.
2025
ID 338294
Der Radweg an dieser Stelle ist gut geräumt. Der Gehweg leider nicht Er ist total vereist.
20.02.25 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Trassenführung des Rad- und Gehweges auf der Brücke am S-Bahnhof ist nicht stringent geradeaus, sondern eher geschwungen. Bei geschlossener Schneedecke ist für den (ortunkundigen) Winterdienst die genaue Wegeführung nicht ersichtlich. Zu den Aufgaben des Winterdienstes gehört auf der Brücke die Beräumung des Radweges gem. Reinigungsklasse 3 der Straßenreinigungssatzung. Dennoch werden wir hier zukünftig darauf hinwirken, dass der Brücke – vor dem Hintergrund des erhöhten Fußverkehrs am ÖPNV Umsteigepunkt – mehr Sorgfalt bei der Beräumung beigemessen wird.
19.02.25 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.
18.02.
2025
ID 338278
19.02.25 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen bedarf einer ausführlichen Antwort. Hierzu kontaktieren Sie bitte das zuständige Sachgebiet Ordnungsamt - Herrn Scheunemann unter der Telefonnummer 03328/ 4781-209 oder per Email unter a.scheunemann@teltow.de.
18.02.
2025
ID 338233
Am Zaun gegenüber vom Maschinenverleih steht Sperrmüll (Schlafzimmermöbel).
18.02.25 - Diese herrenlosen Ablagerungen sind bereits bekannt. Die Beräumung wird zeitnah durch die Abfallwirtschaft erfolgen.
18.02.25 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.
18.02.
2025
ID 338229
Im Schnee ist es besonders gut zu sehen: Die Grünflächen werden regelmäßig überfahren. Der Boden ist schon so stark verdichtet, dass kein Regenwasser mehr versickern kann.
18.02.25 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.
17.02.
2025
ID 338026
Wie jeden Winter ist die Straße An den Koppeln zwischen Blumenstraße und Gartenstraße spiegelglatt, ungeräumt und vor allem ungestreut.
18.02.25 - Vielen Dank für den Hinweis. Gem. § 4 Abs. 1, Satz 1b Straßenreinigungssatzung der Stadt Teltow handelt es sich im benannten Fall um eine Vernachlässigung der Anliegerpflichten. Hierbei ist durch die Anlieger die Fahrbahn bis zur Straßenmitte von Schnee zu beräumen und zu streuen. Wir werden den Zustand durch das Ordnungsamt dokumentieren lassen und entsprechend bei den Anwohnern anmahnen.
17.02.25 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.