Maerker
Brandenburg
04.03.
2025
ID 340040
Die Straßenlaterne vor Hausnummer 9 ist defekt. Wäre es möglich, beim Austausch, eine etwas schwächere Birne einzusetzen, da die neuen doch sehr hell sind und in die Wohnung blenden.
Leuchte ist repariert.
02.03.
2025
ID 339764
Unter der Brücke zum Edeka/ Aldi Parkplatz vom Hagwall aus liegen mehrere Einkaufswagen im Wasser.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wurde an die zuständige Abteilung / Mitarbeiter weitergeleitet.
Ihr Maerker-Redakteur
Info aus dem Fachamt:
Der Missstand wurde beseitigt.
28.02.
2025
ID 339630
Auf dem Weg zum Hennersdorfer Teich wurden Möbel, Holz, große blaue Säcke usw im Wald abgeladen. Auf der anderen Straßenseite an dem kleinen Häuschen wurden Reifen abgelegt.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wurde an die zuständige Abteilung / Mitarbeiter weitergeleitet.
Ihr Maerker-Redakteur
Info aus dem Fachamt:
Sehr geehrter Hinweisgeber,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wurde geprüft und zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Forst Brandenburg zur weiteren Veranlassung übersandt.
25.02.
2025
ID 339096
Die Straßenlaterne vor dem Haus Nr. 76 in der Waldhufenstraße ist defekt.
Leuchte wurde repariert.
24.02.
2025
ID 339004
Sehr geehrte Damen und Herren In den letzten 6 Wochen wurde in Bad Erna Richtung Rückersdorf auf der linken Seite der Wald abgeforstet. Die Wege wurden unmöglich hinterlassen, wie auch die Stellflächen,die durch die Parzellenbesitz gepflegt wurden . Meine Frage dazu....soll das als Aushängeschild für das Erholungsgebiet Bad Erna so bleiben?...
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wurde an die zuständige Abteilung / Mitarbeiter weitergeleitet.
Ihr Maerker-Redakteur
Info aus dem Fachamt:
Sehr geehrter Hinweisgeber,
wir bedanken uns für Ihren Hinweis. Bei der waldbaulichen Maßnahme handelt es sich um die Waldpflege und entsprechend dem Waldumbau zu einem Mischwald, nicht wie beschrieben um eine "Abforstung". Dies ist der Anspruch an das vorhandene angrenzende Naturschutzgebiet, welchem die Stadt als Eigentümer nachkommt. Das schaffen der sogenannten Stellflächen im Wald, an den Parzellen, ist durch das Waldgesetz des Landes Brandenburg untersagt. Die Umwandlung der Waldfläche in eine Parkfläche, stellt nach § 37 Abs. 1 Nr. 1 LWaldG Bbg eine Ordnungswidrigkeit durch den Errichter dieser Parkfläche dar. Des Weiteren stellt auch das Abstellen der Fahrzeuge im Wald ohne Ausnahmegenehmigung des Eigentümers gem. § 16 Abs. 1 und 2 LWaldG Bbg eine Ordnungswidrigkeit gem. §37 Abs. 1 Nr. 17 LWaldG Bbg dar. Diese Anzeige muss daher an die untere Forstbehörde weitergeleitet werden.